GEMA blitzt mit Klage gegen YouTube ab

Das Landgericht München hat eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen die Google-Tochter abgewiesen und festgestellt, dass YouTube keine Abgaben für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen muss.

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YouTube gegen Gema

Die GEMA und YouTube streiten seit 2009.

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Lesezeit: 2 Min.

Die Videoplattform Youtube muss für von Nutzern hochgeladene Inhalte mit Musik keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaft GEMA zahlen. Das hat das Landgericht München am Dienstag festgestellt und damit eine Schadensersatzklage der GEMA abgewiesen. Das Gericht habe bestätigt, dass YouTube als Hoster gelte und damit für eventuelle Urheberrechtsverstöße von Nutzern nicht haftbar zu machen sei, teilte YouTube-Mutter Google dazu mit. Die GEMA war am Dienstagabend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Streit zwischen der GEMA und YouTube hält seit 2009 an und wird inzwischen vor verschiedenen Gerichten ausgetragen. Bei Verhandlungen über die Verlängerung eines bestehenden Lizenzvertrags konnten sich die Parteien nicht auf ein Modell einigen. Nachdem im Mai 2010 die GEMA die Verhandlungen für gescheitert erklärt hatte, zog die Verwertungsgesellschaft vor Gericht, um die Zahlungsverpflichtung der Videoplattform feststellen zu lassen.

Dass sich die Parteien nicht gütlich einigen konnten, lag an den grundsätzlich verschiedenen Vorstellungen, wie die Abgaben berechnet werden sollen: Während die GEMA auf einer Vergütung pro angesehenem Video bestand, wollte YouTube eine Beteiligung an erzielten Werbeeinnahmen durchsetzen. Beide Seiten wollten in den Verhandlungen nicht von ihrem Prinzip abrücken. Inzwischen hat sich die YouTube allerdings mit verschiedenen europäischen Verwertungsgesellschaften geeinigt, doch die GEMA bleibt hart.

Die Stimmung ist nicht gut zwischen den Parteien. Daran ist YouTube nicht unschuldig: Das Videoportal hat für deutsche Nutzer viele Videos gesperrt, die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten könnten. Stattdessen blendet das Unternehmen einen Hinweis ein, der zunächst den Anschein erweckte, als weigere sich die GEMA, die entsprechenden Rechte einzuräumen. Dabei ist die Verwertungsgesellschaft verpflichtet, jedem Nutzer einen Standardtarif anzubieten – der ist YouTube schlicht zu teuer. Dass die Hinweistafeln nicht ganz die feine Art waren, haben inzwischen auch Gerichte festgestellt und YouTube gezwungen, die Hinweistafeln zu ändern.

An den Hinweistafeln wird das Münchner Urteil kurzfristig nichts ändern, meint ein Google-Sprecher. Trotzdem könnte mit der Entscheidung ein Schlussstrich unter den Streit gezogen werden. YouTube gibt sich wie immer verhandlungsbereit: “Wir möchten uns gerne mit der GEMA einigen”, bekräftigt Christophe Muller, Director Global Music Partnerships bei YouTube. “Wir laden die GEMA zu Gesprächen ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen.” (vbr)