30 Prozent für Apple: US-Handelsaufsicht schaut sich In-App-Abos bei Musik-Streamingdiensten an

Die Federal Trade Commission erwägt eine Prüfung, ob Apples Verkaufsrichtlinien für Spotify & Co. wettbewerbsfeindlich sind und den eigenen Streamingdienst Apple Music rechtswidrig bevorzugen.

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Spotify

(Bild: dpa, Ole Spata/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Wer per In-App-Verkauf Abodienste auf iPhone oder iPad an Kunden bringen will, muss Apples übliche Verkaufsprovision von 30 Prozent zahlen, wie man sie auch von regulären App-Downloads seit Jahren kennt. Die amerikanische Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) will sich diese Praxis nun im Bezug auf Musikstreamingangebote näher ansehen, berichten US-Medien. Grund sind offenbar unter anderem Beschwerden von Wettbewerbern wie Spotify gegen Apple Music.

Die FTC bereite eine Prüfung vor, ob Apples Behandlung konkurrierender Musik-Streaming-Apps kartellrechtlich legal sei, so Quellen aus der Industrie zur Nachrichtenagentur Reuters. Problematisch könnte unter anderem sein, dass Apple von Teilnehmern seines In-App-Verkaufsprogramms verlangt, dass sie in ihren Apps zu Apple konkurrierende Mobilplattformen nicht erwähnen. Zudem dürfen sie keine direkten Links in ihrer Software publizieren, die auf eine direkte Abomöglichkeit per Web hinweisen.

Zuletzt hatte hier Spotify in den USA eine E-Mail-Aktion vorbereitet, mit der Nutzer zum Abschluss von Direktabos angehalten werden sollen. 3 US-Dollar – also Apples Provision – sollen sich so sparen lassen, argumentiert der Dienst. Spotify hatte zuvor schon kritisiert, dass sich Apple durch die In-App-Provision einen Wettbewerbsvorteil schaffe – für seinen eigenen Streamingdienst Apple Music, der auch per In-App-Kauf abgeschlossen werden kann, muss der Konzern die 30 Prozent ja nicht abführen.

Die FTC soll sich zudem für die Verträge Apples mit der Musikindustrie interessieren – zumindest gab es hierzu in den letzten Monaten Gerüchte. Es ist allerdings noch unklar, ob die US-Handelsaufsicht in Sachen Musik-Streaming tatsächlich eine formale Untersuchung gegen Apple einleitet. Derzeit geht es um Vorermittlungen. Apple kämpft in Sachen E-Books bereits seit Jahren mit der Kartellabteilung des US-Justizministeriums – zuletzt verlor er ein Berufungsverfahren. (bsc)