Pay-TV: EU-Kommission sieht rechtswidriges Geoblocking durch Hollywood

Sechs großen US-Filmstudios und dem Sender Sky hat die EU-Kommission jetzt in der laufenden kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverträgen konkrete Beschwerdepunkte übermittelt. Sie geht von rechtswidrigem Geoblocking aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
TV, Fernsehen
Lesezeit: 3 Min.

Bei der Untersuchung von Verträgen, die sechs große Hollywood-Filmstudios mit europäischen Pay-TV-Sendern abgeschlossen haben, ist die EU-Kommission einen Schritt vorangekommen. Sie wirft Disney, NBCUniversal, Paramount Pictures, Sony, 20th Century Fox und Warner Bros. nun vor, jeweils mit dem britischen Pay-TV-Sender Sky rechtswidrige Vereinbarungen zum Geoblocking abgeschlossen zu haben.

Sky werde mit den vertraglichen Beschränkungen daran gehindert, Verbrauchern außerhalb Großbritanniens und Irlands über Satellit beziehungsweise das Internet Zugang zu den dort angebotenen Pay-TV-Diensten zu geben, führt die EU-Kommission aus. Ohne diese Auflagen könnte der Pay-TV-Sender "nach kommerziellen Gesichtspunkten" selbst entscheiden, ob er Interessenten in ganz Europa einschlägige Inhalte offeriere, solange aufsichtsrechtliche Auflagen und bei Web-TV das anzuwendende nationale Urheberrecht berücksichtigt würden.

Erwartungsgemäß hat die Kommission mit der Bekanntgabe ihrer vorläufigen Auffassung in dem Verfahren einen Gang hochgeschaltet. Sollten die Vorwürfe zutreffen, hätten die beteiligten Firmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften gravierend verstoßen, die derartige Vereinbarungen untersagen. Die Klauseln böten einen "absoluten Gebietsschutz" für Sky und eventuell auch andere Rundfunkunternehmer, heißt es in Brüssel. Sie schalteten so den grenzübergreifenden Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern aus und teilten den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen auf.

Die betroffenen Unternehmen können nun die Akte der Kommission einsehen, sich schriftlich dazu äußern und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der Regierungsinstitution und der nationalen Wettbewerbsbehörden zu der Sache Stellung nehmen. Ein Beschluss ergeht erst dann, wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unterstrich, dass "europäische Konsumenten die Pay-TV Sender ihrer Wahl sehen wollen, unabhängig davon, wo sie leben oder wohin sie reisen". Daran würden sie derzeit auch wegen der umstrittenen Lizenzvereinbarungen gehindert.

In einer parallel bereits eingeleiteten Untersuchung hat die Kommission ferner große Fragezeichen hinter Verträge gemacht, die Filmstudios mit den großen europäischen Pay-TV-Sendern Canal Plus aus Frankreich, Sky Italien und Deutschland sowie dem zur spanischen Telefónica gehörenden DTS geschlossen haben. Hier steht ebenfalls die Problematik des grenzübergreifenden Zugangs zu Pay-TV-Diensten in diesen Mitgliedstaaten im Vordergrund. Weitere Schritte hat Brüssel in diesem Fall aber noch nicht eingeleitet.

Parallel zu den kartellrechtlichen Maßnahmen hat die Kommission eine Reform der EU-Vorschriften zum Urheberrecht im Rahmen eines Pakets zum digitalen Binnenmarkt in Aussicht gestellt, um generell gegen "ungerechtfertigte" Geoblockaden vorzugehen. Ziel der Initiative ist es prinzipiell, die nationalen Copyright-Bestimmungen stärker aneinander anzugleichen und in der EU einen breiteren Zugang zu Online-Inhalten zu ermöglichen. (jk)