Google: Kein weltweites "Recht auf Vergessen"

Google will das "Recht auf Vergessen" nicht weltweit umsetzen. Kein Land sollte die Autorität haben , zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann, argumentiert der Suchmaschinen-Konzern.

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Von
  • dpa
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. "Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", teilte das Unternehmen am Donnerstag in seinem Europa-Blog mit.

Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnisliste verschwinden zu lassen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr so entschieden.

Das Unternehmen löscht in diesen Fällen aber nur die Einträge aus den europäischen Versionen seiner Suche – über die Versionen anderer Länder sind die Informationen weiter zugänglich. Die CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, diese Einträge weltweit zu löschen.

Google kommentierte nun, dies sei eine "beunruhigende Entwicklung". "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", hieß es in der Stellungnahme. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofs hat seit gut einem Jahr Bestand. Google hat eigens eine Kommission gegründet, die die Löschersuche prüft. So sind nach Angaben von Googles Transparenzberichts knapp 300.000 Anfragen zu Löschungen bei Google eingegangen. Zu 41,4 Prozent sei man den Wünschen nachgekommen. Dennoch gabe es bei den Kontrollbehörden bislang fast 2000 Beschwerden, dass Suchmaschinenbetreiber Löschanträgen nicht nachgekommen seien. (jo)