Gamescom 2015: Schlagabtausch zum Jugendschutz

Während das Jugendschutzsystem IARC auf der Gamescom internationale Erfolge feierte, stellte sich auf dem Gamescom-Kongress die Sinnfrage deutscher Gesetze. Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll noch in diesem Jahr unterschriftsreif sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 26 Kommentare lesen
Modern Combat 5: Blackout

Spiele mit Gewaltdarstellungen bekommen in Deutschland besonders hohe Einstufungen.

(Bild: Screenshot)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

USK-Geschäftsführer Felix Falk zeigte sich in Köln von dem Erfolg des
Selbsteinstufungssystems begeistert.

(Bild: heise online/Torsten Kleinz)

"Das klassische Modell der Altersklassifikation funktioniert nicht mehr, wenn es mit Millionen von Apps umgehen soll", sagte Felix Falk, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf dem Gamescom Congress am Rande der Kölner Spielemesse. Zwar ist die USK weiter in dem klassischen Spielebewertung tätig, gehört aber auch zu den Gründungsmitgliedern der "International Age Rating Coalition" (IARC), die die Bewertung von Apps auf neue Füße stellt. Nachdem Google das System im Play Store vor wenigen Wochen weltweit für Endverbraucher freigeschaltet hat, zogen die Vertreter der IARC am Donnerstag ein enthusiastisches Zwischenfazit.

Statt jedes Spiel einzeln vor Erscheinen zu begutachten, stufen die Entwickler und Publisher ihre Apps selbst ein. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus, bei dem zum Beispiel geklärt wird, ob das Programm sexuelle Anspielungen, Nacktheit beziehungsweise Gewaltdarstellungen enthält. Das IARC- System generiert aus den Antworten automatisch die Jugendfreigaben. Der Clou: Die Freigabe ist nicht einheitlich, sondern an die bestehenden Systeme der teilnehmenden Länder angepasst. So erhalten Spiele sexuellen Inhalten und Nacktheit in den USA eine höhere Altersfreigabe, während in Europa mehr wert darauf gelegt wird, Kinder vor Gewaltdarstellungen zu schützen.

Eltern können in den Android-Smartphones ihrer Kinder einstellen auf welche Apps sie zugreifen können.

(Bild: heise online/Torsten Kleinz)

Insbesondere von der Adaption durch Google zeigte sich USK-Geschäftsführer Felix Falk begeistert: So hat Google die App-Entwickler im April aufgefordert an dem System teilzunehmen. Seit wenigen Wochen wird die Alterseinstufung nun im Store selbst angezeigt. Neben den Informationen zur Jugendtauglichkeit bekommen Eltern auch aufgelistet, ob ein Spiel zum Beispiel In-App-Käufe zulässt und auf bestimmte Nutzerdaten zugreifen will. Die Resonanz der Entwickler und der Eltern sei enorm – konkrete Zahlen konnte Falk aber nicht nennen. Auch der Firefox Marketplace hat IARC bereits integriert. In Kürze sollen auch Sony, Nintendo und Microsoft ihre Konsolen mit dem System ausstatten. Gespräche mit Apple laufen.

Von der Industrie bekommt das System ebenfalls Applaus: "Ein solches System würde ich mir auch für Daten- und Verbraucherschutz wünschen", erklärte Cordula Zimmer vom Berliner App-Produzenten Wooga. Zwar sei der Fragebogen etwas aufwändiger als die bisher üblichen Alterseinstufungen von Apps. Die internationale Rechtssicherheit wiege das aber mehr als auf.

Ganz auf die Selbsteinstufung vertraut IARC freilich nicht. So haben die beteiligten Institutionen Stellen eingerichtet, die systematisch die richtige Einstufung überprüfen und auf Beschwerden reagieren. "Wir hatten fünf oder sechs Fälle, in denen wir kontaktiert wurden und das Rating korrigieren mussten", erklärte Falk. Die allermeisten Apps seien jedoch korrekt eingestuft. Bezahlt werden die Kontrollen bisher von Google.

Die deutschen Regulierer zeigten sich auf der Konferenz von dem Erfolg von IARC beeindruckt. Allerdings ist der nur möglich, da Apps noch nicht unter die strengen deutschen Jugendschutzbestimmungen fallen. Antje Höhl von der niedersächsischen Staatskanzlei stellte in Aussicht, dass Entwickler, die das System nutzen, auch nach der anstehenden Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags keine Änderungen vornehmen müssen. "Wir haben intensiv daran gearbeitet, den Staatsvertrag auch für internationale Kennzeichen zu öffnen", sagte die Medienreferentin in der Niedersächsischen Staatskanzlei. Ob dies gelungen sei, werde sich aber erst erweisen müssen.

Das IARC-Interface für die Eltern

(Bild: heise online/Torsten Kleinz)

Die herbe Kritik am jetzigen Jugendschutzsystem, das zwischen Bund und 16 Landesaufsichtsbehörden verteilt ist, wollte Höhl nicht gelten lassen: "Der Jugendmedienschutz funktioniert, auch wenn er auf dem Stand von 2003 ist", sagte sie. Die nun erarbeitete Neufassung des Jugendmedienschutz-Vertrags sei vielversprechend und könne voraussichtlich noch in diesem Jahr unterschrieben werden. Widerspruch erhielt sie dafür vom Vertreter des Bundesfamilienministeriums Thomas Salzmann. Er bezweifelte, dass es sinnvoll sei, nochmal das Staatsvertrags-Verfahren zu durchlaufen.

Stattdessen bot er an, dass die Länder sich nun mit der Bundesregierung an einen Tisch setzen, um gemeinsame, bundeseinheitliche Regeln zu erarbeiten, die das Jugendschutzgesetz mit dem Staatsvertrag vereinen. "Das Verfahren würde dann vielleicht drei Monate länger dauern", sagte Salzmann. Dafür habe man dann aber eine Lösung, die einheitlich sei und auch nach einem erwarteten Neuregelung des Jugendschutzes durch die EU Bestand haben könne.

Bei den Landesvertretern stieß dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe. So sei es zu einem guten Teil den Forderungen der Bundesregierung zu verdanken, dass die Regelungen im Staatsvertrag so kompliziert seien. Der habe hohe Vorgaben für die Akzeptanz von Selbstregulierungsorganisationen gemacht. Auch seien die zahlreichen Altersstufen keine Idee der Landesbehörden gewesen, erklärte Siegfried Schneider, Präsident der Bayerische Landeszentrale für neue Medien und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Aus seiner Sicht sind im Internet drei Kategorien völlig ausreichend: So sollten nur Seiten ausgewiesen werden, die speziell für Kinder geeignet sind, und Webseiten, die nur für Erwachsene geeignet sind. Darüber hinaus plädierte er dafür, Jugendschutzfilter auf Endgeräten vorzuinstallieren. "Wenn ein Erwachsener die Filter nicht haben will, kann er sie ja wegklicken", sagte Schneider.

Von einer solchen Lösung sind die deutschen Jugendschützer noch weit entfernt. So erfüllen die zwei einzigen von der KJM offiziell anerkannten Jugendschutzprogramme die Filterkriterien nach einem Test durch Jugendschutz.net nur noch knapp, zudem macht die zunehmende verbreitete Verschlüsselung von Webseiten große Probleme beim Filtern. Ein offiziell anerkannter Filter für Mobilplattformen ist bisher nicht in Aussicht.

Das IARC-Modell kommt den Vorstellungen aus dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag eigentlich entgegen: Auch hier ist die Selbsteinstufung durch die Betreiber vorgesehen – mit bisher sehr bescheidenem Erfolg. Eine Ausweitung auf die Bewertung von Webseiten steht bei IARC aber nicht zur Debatte. "Unser Ansatz funktioniert nur in geschlossenen Systemen", sagte Falk im Gespräch mit heise online. So sei es notwendig, dass die IARC-Mitglieder die Selbsteinstufungen zentral korrigieren könnten. Bei Webseiten sei dies jedoch nicht der Fall. (mho)