Adblocker-Prozess: Gericht sieht kaum Chancen für Verbot

Trotz umfangreicher Schriftsätze von Axel Springer sieht die 33. Zivilkammer des LG Köln kaum Chancen, den Vertrieb von Adblock Plus zu unterbinden. Eine Entscheidung wird für September erwartet

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 334 Kommentare lesen
Adblock Plus

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Im Verfahren gegen den Werbeblocker Adblock Plus hat das Landgericht Köln den klagenden Verlegern keine Hoffnung auf Erfolg gemacht. "Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen", erklärte der Vorsitzende Richter bei der Verhandlung am Dienstag. Das letzte Wort sei dazu aber kaum gesprochen: "Der Bundesgerichtshof wird eines Tages ein Grundsatzurteil sprechen."

Nach den Landgerichten München und Hamburg ist Köln die dritte Station auf dem Kriegspfad einiger Verlage und Medienkonzerne. Die Kläger sehen ihre Einnahmen durch die rapide zunehmende Nutzung von Adblockern gefährdet. Nach fünfmonatiger Verhandlungspause und dem Austausch umfangreicher Schriftsätze sieht die Kölner Zivilkammer in dem Vertrieb eines Adblockers, den die Nutzer aus freier Entscheidung installieren, aber keinen unzulässigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

In Bezug auf das Geschäftsmodell des Kölner Unternehmens Eyeo, das bei Adblock Plus "nicht nervende Werbung" gegen Umsatzbeteiligung durch den Werbeblocker durchschleust, war das Gericht aber nicht so sicher. In einem ersten Beschluss hatte die Kammer darin einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen. Doch die Whitelist zu verbieten und das Blocken weiterhin zu erlauben, sei augenscheinlich nicht im Sinne des Klägers.

Doch insgesamt sieht das Kölner Gericht nach der Lektüre der Urteile aus Hamburg und München wenig Chancen für die Kläger. Hatten sich andere Gerichte auf das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Medienhäusern und Eyeo konzentriert, erörterte die Kölner Zivilkammer insbesondere der Frage, inwieweit durch das Blocken in das Geschäftsmodell eingegriffen wird.

Eyeo-Anwältin Heike Blank verglich das Werbeblocken damit, dass ein Zeitungsabonnent die Prospekte wegwirft, die mit der Zeitung ausgeliefert werden. Klagevertreter Cornelis Lehment sieht den Eingriff jedoch viel früher: So würde die Werbung bei Einsatz von Adblock Plus erst gar nicht ausgeliefert. Für das Ausfiltern sei nicht der Nutzer, sondern die Autoren der Software verantwortlich. "Das Produkt kommt beim Kunden bereits beschädigt an", erklärte der Anwalt. Mit Lösungen, die Werbung auf Knopfdruck nachträglich ausblendeten, wie zum Beispiel der Reader-Modus in Apples Browser Safari, habe sein Mandant keine Probleme.

Auch wenn das Kölner Landgericht wie die anderen Landgerichte im Sinne von Eyeo entscheidet, will Axel Springer nicht aufgeben und in die nächsten Instanzen gehen. So warf der Klägeranwalt Eyeo vor, das System des kostenfreien Internets zu zerstören. Beklagten-Anwältin konterte mit Zitaten aus der positiven Bilanz des Medienhauses, die gerade im Online- Bereich großes Wachstum ausweist. "Allzu kritisch kann es Ihnen nicht gehen", sagte Blank in Köln. (vbr)