Microsoft verteidigt Daten in Europa gegen US-Zugriff

Vor einem US-Berufungsgericht geht Microsoft gegen einen Durchsuchungsbeschluss vor: Er verlangt die Herausgabe von E-Mails die auf Servern in Irland gespeichert sind.

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Microsoft Deutschland Zentrale

(Bild: dpa, Andreas Gebert/Archiv)

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Von
  • Christian Kirsch

Ende 2013 erließ ein New Yorker Bundesbezirksgericht einen Durchsuchungsbeschluss, der Microsoft verpflichtete, E-Mails eines Kunden herauszugeben. Der Konzern überreichte einen Teil der Nachrichten und weigerte sich, die auf seinen Servern in Irland gespeicherten Daten auszuhändigen. Daraufhin verurteilte das Gericht Microsoft im Mai 2014 auch zur Herausgabe dieser außerhalb der USA gespeicherten Daten. In dem Verfahren geht es um Drogenhandel.

Gegen diesen Beschluss wehrt sich Microsoft in einem Berufungsverfahren (Microsoft Corporation v. United States of America, Second Circuit, 14-2985-cv), das am Mittwoch begonnen hat. Die Klage hebt mit einem hypothetischen Fall an: Im Zuge von Ermittlungen gegen die Deutsche Bank lasse sich die Frankfurter Polizei Dokumente eines US-Journalisten aus einem Safe der US-Niederlassung der Bank aushändigen.

Damit will Microsoft das Verhalten der US-Behörden illustrieren: Sie versuchten, unter Umgehung der zwischen Staaten üblichen internationalen Rechtshilfeersuchen direkt auf außerhalb der USA gespeicherte Daten zuzugreifen.

28 US-Konzerne, darunter eBay, Cisco, HP, Salesforce und AT&T unterstützen Microsoft in diesem Berufungsverfahren ebenso wie die Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU). In Schreiben an das Gericht haben zudem die Regierung Irlands und Jan-Philipp Albrecht, Grünen-Abgeordneter im Europäischen Parlament (EP) Microsofts Position gestärkt. Albrecht ist Berichterstatter des EP zum umstrittenen Handelsabkommen TTIP.

Am ersten Verhandlungstag verschärfte Microsofts Anwalt Joshua Rosenkranz das Eingangsargument der Klage noch einmal: "Wenn wir das mit ihnen machen können, dann können sie es mit uns machen. Wir würden durchdrehen, wenn China das mit uns täte."

Als US-Firma unterliege Microsoft ausschließlich den dortigen Gesetzen, meint hingegen die US-Regierung. Der Speicherort von Daten sei in diesem Zusammenhang nicht relevant. Staatsanwalt Justin Anderson vertrat die Auffassung, Staaten hätten die Jurisdiktion über die auf ihrem Gebiet ansässige Unternehmen und könnten sie folglich zwingen, Beweismittel auszuhändigen.

Microsoft hatte im Januar 2014 angekündigt, ausländische Kunden dürften ihre Daten außerhalb der USA speichern. Das sollte besseren Schutz vor dem Zugriff von US-Behörden bieten. (ck)