Paris will "Recht auf Vergessen" weltweit durchdrücken

In Europa gibt es ein gerichtlich verbrieftes "Recht auf Vergessen" auch im Internet. Aus Sicht der französischen Datenschützbehörde muss das weltweit wirken. Google soll unangenehme Links überall aus Trefferlisten löschen.

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(Bild: dpa, Martin Gerten/Archiv)

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  • dpa

Das europäische "Recht auf Vergessen" im Internet soll von Google nach dem Willen französischer Datenschützer auch weltweit umgesetzt werden. Die Behörde CNIL beharrt im Streit mit dem Suchmaschinenbetreiber auf einer globalen Lösung. Eine informelle Google-Beschwerde gegen eine entsprechende Vorgabe aus Paris wurde abgelehnt, wie die CNIL am Montag bekannt gab.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Menschen in Europa können unter bestimmten Bedingungen verlangen, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus Ergebnislisten in Internet-Suchmaschinen verschwinden zu lassen. Das hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr entschieden.

Google löscht in solchen Fällen nur Ergebnisse aus europäischen Versionen seiner Suche, also etwa google.de in Deutschland, google.fr in Frankreich oder google.es in Spanien. Die internationale Site google.com oder Versionen anderer Länder bleiben ausgespart.

Aus Sicht der französischen Datenschützer reicht das jedoch nicht aus. Erkenne Google ein Löschersuchen an, müsse dies für alle Varianten gelten. Sonst könne das Ergebnis leicht von Europa aus mit einer Suche auf google.com gefunden werden. Damit würde das individuelle Recht abhängig von der Fähigkeit des Internetnutzers.

Gleichzeitig verwies die CNIL aber darauf, mit der Vorgabe werde nicht die Information aus dem Internet gelöscht. Es werde nur verhindert, dass Trefferlisten im Zusammenhang mit Personennamen gewisse Seiten anzeigten. Google hatte bereits zuvor von einer "beunruhigenden Entwicklung" gesprochen. Kein Land solle die Autorität haben, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen könne, hieß es bei dem Unternehmen zum Verfahren.

Sollte Google der Vorgabe der Franzosen nicht nachkommen, drohen Strafen entsprechend dem französischen Datenschutzgesetz. Die CNIL hatte im Jahr 2014 bereits eine Strafe von 150.000 Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen sich weigerte, umstrittene Regeln zum Umgang mit Nutzerinformationen zu ändern. (mho)