Bundesnetzagentur: Keine Kennzeichnung von Flüchtlingen bei Prepaid-Mobilfunkkarten

Eine Übergangsregelung ermöglicht Flüchtlingen, Prepaid-Karten unter der Adresse des Erstaufnahmelagers zu erwerben. Die Bundesnetzagentur hat Vorwürfe zurückgewiesen, dies sei mit einer Kennzeichnung der Flüchtlinge verbunden.

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Telefonieren mit Smartphone
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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesnetzagentur hat den Telekommunikations-Dienstleistern eine Übergangsregelung zukommen lassen, wie diese sich beim Erwerb von Prepaid-Karten durch Flüchtlinge verhalten sollen. Diese können zunächst die Adresse der Erstaufnahmeeinrichtung angeben.

Die Flüchtlinge müssen sich aber spätestens nach drei Monaten sich mit einer aktuellen Bescheinigung neu registrieren lassen. Hierauf müssen die Telekommunikatikons-Dienstleister in einer SMS in englischer und arabischer Sprache hinweisen.

Diese Regelung wurde von der Agentur mit Vertretern des Innen- und des Wirtschaftsministerium abgestimmt, "da es sich um eine Regelung im Bereich der öffentlichen Sicherheit handelte". Die Kritik von Datenschützern an einer besonderen Kennzeichnungspflicht der Flüchtlinge weist die Behörde zurück. "Mit der Übergangsregelung soll den Asylsuchenden die Möglichkeit gegeben werden, möglichst schnell einen Mobilfunkanschluss zu erhalten, ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben außer Acht zu lassen. Keineswegs soll damit eine dauerhafte Kennzeichnung der Kunden verbunden sein", erklärte Fiete Wulff, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegenüber heise online.

Nach Darstellung der Bundesnetzagentur wurde die Bundesbauftragte für den Datenschutz am Donnerstag informiert, nachdem Datenschützer moniert hatten, dass TK-Dienstleister eine datenschutzwidrige Speicherung der Kennung "Migrant" vornehmen müssten. Dies ist aus der Sicht der Bundesnetzagentur nicht der Fall.

Wie die TK-Firmen die SIM-Karteninhaber speichern, von denen Adressen nacherhoben werden müssen, sei ihnen überlassen und sei nicht geregelt. Die normalen betrieblichen Abläufe bei TK-Anbietern würden ohnehin Gültigkeitsbegrenzungen von SIM-Karten vorsehen, wenn eine Adresse z.B. bei Nichtzustellbarkeit eines Welcome-Letters nicht verifiziert werden konnte. In solchen Fällen erfolge eine Aufforderung, die Adresse zu aktualisieren. "Diese Mechanismen könnten auch hier zu Anwendung kommen", heißt es bei der Bundesnetzagentur. In keinem Fall seien die Anbieter vom Prepaid-Karten angewiesen, den Migrantenstatus abzuspeichern. (jk)