Ein Anschluss, zwei Anbieter

Drei wichtige Entscheidungen hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Ende März gefällt.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Ab dem 1. April 2001 müssen die Telekom-Konkurrenten mit 24,40 Mark eine Mark weniger an monatlichen Gebühren für die Miete der so genannten letzten Meile von den Vermittlungsstellen bis zum Endkunden zahlen. Die Änderung ist klein, das Wehklagen um vertane Chancen (der Mitbewerb) oder ‘ungerechte’ Regelung (die Telekom) hingegen groß - und die Regulierungsbehörde sitzt wie zuvor zwischen den Stühlen. Der Endverbraucher jedenfalls wird diese Preisänderung wohl nicht spüren.

Vielleicht bald an Ihrem Anschluss: Nach Lage der Dinge könnten Sie bald Sprach- und ADSL-Internet-Dienst von verschiedenen Netzbetreibern beziehen.

Ferner beschloss die Behörde, die Anschlussentgelte für den T-DSL-Dienst der Telekom unangetastet zu lassen. ‘Gesamtwirtschaftlich soll eine rasche Marktdurchdringung mit der hier eingesetzten ADSL-Technik erreicht werden. Vom dadurch möglichen, sehr viel schnelleren Datentransport aus dem Internet zurück zum Endkunden erwartet man eine deutlich gesteigerte Attraktivität der Internet-Nutzung, die letztlich zur Förderung des Internet-Standortes Deutschland beiträgt’, betonte die Regulierungsbehörde in ihrer Entscheidung. Vom Mitbewerb hagelte es darob wie erwartet harte Kritik. Man hält weiter fest am Vorwurf, dass die Telekom mit ihrem DSL-Tarif nicht kostendeckend arbeite, sehe die Entscheidung mit Verwunderung und habe mehr Mut von der Behörde erwartet.

Dass die RegTP auch eine - überfällige - Entbündelung der letzten Meile von den Vermittlungsstellen zu den Endkunden verordnete, ging jedoch fast schon unter. Doch da waren die amtlichen Regler unter Zugzwang, denn bereits im vergangenen Jahr hatte die EU beschlossen, dass europaweit ein entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung angeboten werden muss. Dadurch sind marktbeherrschende Netzinhaber wie die Telekom verpflichtet, den Konkurrenten die Leitungen nicht nur komplett zu vermieten, sondern auch teilweise für verschiedene Dienste. Die Anschlussleitung wird dabei in zwei Frequenzbänder unterteilt (in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich), womit ein Netzbetreiber den Sprachdienst, ein anderer hingegen den Datendienst, zum Beispiel ADSL, liefern kann.

Konkurrenten der Telekom können dann die Vermietung der Leitungen ausschließlich für Datendienste verlangen, dem Ex-Monopolisten blieben dieselben Leitungen nur noch für Sprachdienste übrig. Dadurch lassen sich beispielsweise für Internet-Zugänge kostengünstige Modelle für den Endverbraucher realisieren, da Internet-Provider nicht die komplette Leitung von der Telekom mieten müssen.

Die Verordnung der EU ist seit dem 1. Januar 2001 auch in Deutschland geltendes Recht. Die Regulierungsbehörde legte nun fest, dass die Telekom den gemeinsamen Zugang ‘innerhalb von zwei Monaten diskriminierungsfrei’ anbieten muss. Eine anschließende Vorlaufphase von drei Monaten bis zur erstmaligen Nutzung ist aber zulässig.

Technische Argumente der Telekom gegen die Entbündelung wies die Regulierungsbehörde als nicht stichhaltig zurück. Der Konzern hatte erklärt, dass Frequenzsplitter und DSLAM zum Daten-Weitertransport bei dem Unternehmen nur in einer integrierten Baugruppe zur Verfügung stünden; außerdem gebe es in einzelnen Aspekten noch keine europaweite Norm. Dies steht aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde einer Entbündelung nicht im Wege, da es auf dem Markt bereits getrennte Baugruppen gebe. Außerdem könne die Telekom die von ihr verwendeten Schnittstellen offen legen, während eine europaweite Harmonisierung parallel dazu vorangetrieben werde. Die Regulierungsbehörde erwartet, dass der kommerzielle Betrieb ab September dieses Jahres starten kann.

Dass sich die Telekom gegen eine solche Preisgabe ihrer Leitungen wehrt, ist verständlich - die Vormachtstellung im Ortsnetz, in dem die Telekom mit noch 98 Prozent Marktanteil dominiert, könnte bröckeln; zumindest sind neue, auf der DSL-Technik gründende Flatrate-Tarife für den Internet-Zugang zu erwarten.

In umgekehrter Richtung gilt die Verordnung jedoch nicht, sie greift nur bei ‘marktbeherrschenden’ Unternehmen; die Telekom wird also von ihren - deutlich schwächeren - Mitbewerbern keine entbündelten Leitungen verlangen können. Manche Telefonkunden, die die Telekom wegen besserer Sprachdienstangebote anderswo verlassen haben, dürften das bedauern, denn nur die wenigsten Telekom-Mitbewerber haben auch DSL-Dienste im Programm. Vorstellbar ist daher durchaus, dass manche Kunden nun wegen T-DSL zur Telekom zurückkehren möchten - und nur wegen T-DSL. (dz) (dz)