Amtliches Jagdfieber

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tim Gerber

Amtliches Jagdfieber

In China, hinter der Mauer, hocken alte Kommunisten und verbieten ihren Landsleuten das Internet. Weit weg. In Afghanistan hocken fürchterliche Taliban-Milizen und wollen kein Stück Internet ins Land lassen. Auch weit weg.

In Deutschland ist das Internet erlaubt. Aber nicht alles, was sich dort abspielt, ist unseren demokratischen Oberen genehm. Manche Informationen, zum Beispiel solche über Zivildienst und Wehrdienstverweigerung, stören das Verteidigungsministerium (siehe Bericht auf Seite 40). Das Heer braucht schließlich Rekruten und die gewinnt man dort, wo sich die Jugend tummelt - im Internet.

Zu dumm, dass sich schon ein aufmüpfiger Zivi die Domain verteidigungsministerium.de gegriffen hat und dass Scharpings Amt gar nicht so heißt, auch wenn wir es so nennen. Auch ausländische Pendants nennen wir so. Ein allgemeiner Begriff also.

Vermittelte er Wohnraum und logierte er unter mitwohnzentrale.de, dann dürfte unser Zivi das - wer zuerst kommt, mahlt zuerst - mit höchstrichterlichem Segen aus Karlsruhe. Hier aber geht es nicht um Geschäfte mit Behausungen oder Büroklammern, hier geht’s um nichts Geringeres als die Staatsraison.

Aber wenn sogar der Bundesgerichtshof in Urteilsform bestätigt, dass "der durchschnittliche gebildete Laie" (so die juristisch-vornehme Unschreibung für den dümmst anzunehmenden User) eben nicht so blöde ist, hinter tankstelle.de den einzigen Benzinverkäufer Deutschlands zu vermuten, warum sollten ausgerechnet Wehrpflichtige dann annehmen, es gebe gar keine Landesverteidigung, nur weil unter verteidigungsministerium.de kein ministerielles Konterfei zu finden ist?

Es mag sogar sein, dass sich noch Unschlüssige auf die Website verirren und die dort gebotene Verweigerungshilfe dankbar annehmen. Sei es drum. Die verfassungsgarantierte Meinungsfreiheit dient eben nicht nur dem Zweck, im stillen Kämmerlein vor sich hin meinen zu dürfen. Es ist legitim, seine Meinung in genau der Form zu äußern, die die größtmögliche Wirkung verspricht. Es ist legitim, hierzu das Internet zu benutzen, und auch, mit einer geschickten Domain-Wahl das Zielpublikum darauf zu lenken. Ein demokratischer Staat muss das aushalten können, auch wenn es seine Beamten ärgern mag.

Es kann nicht angehen, dass Behörden - ausgestattet mit der geballten Finanzkraft von uns Steuerzahlern - vor die Gerichte ziehen, um zweifelhafte Sonderrechte für sich im Internet durchzusetzen. Also mal langsam, liebe Hardthöhe- und sonstige Beamte: Ihr wart bei der Nutzung des Internet für Verwaltungszwecke bislang ohnehin nicht die Ausgeschlafensten. Nun gilt es nicht, mit der juristischen Schrotflinte auf Domain-Jagd zu gehen. Wenn ihr im Internet mitspielen wollt, dann bitte nach den Regeln, die für alle gelten und die der BGH bestätigt hat.

Tim Gerber ()