Werbung oder nicht? Kommerz-Knigge für Youtuber klärt auf

Auch einige deutsche Youtuber kommen regelmäßig auf hunderttausende Klicks pro Video. Viele wissen längst, dass sich mit grenzwertigen Werbeformen besonders gut Geld verdienen lässt. Ein Leitfaden der Medienanstalten soll für klare Verhältnisse sorgen.

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YouTubeStar Dner

Der Youtube-Star Dner präsentiert in einem Clip ein Longboard, fast eine Million Zuschauer sind dabei

(Bild: Youtube)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Stefan Mey

Floss Geld dafür, dass der Youtuber Produkt X in die Kamera hält, Longboard Y begeistert ausprobiert oder Videogame Z auf seinem Let's Play-Kanal durchspielt? Kritiker bemängeln schon länger eine fehlende Werbetransparenz auf Youtube. Nun haben die Medienanstalten Hinweise auf Produkte in Online-Videos herausgegeben. Sie sind in Zusammenarbeit mit Youtubern und mit Vermarktern entstanden. Die Medienanstalten fühlen sich auch für Youtube-Videos zuständig, da sie sie als "fernsehähnlich" einstufen.

In dem Leitfaden heißt es: "Es spricht überhaupt nichts dagegen, ein Produkt, das Du auch magst zu bewerben." Das gelte auch für den Fall, dass ein Youtuber "von dem Werbenden als so wichtig angesehen wird, dass er Dir das Produkt kostenlos zuschickt oder Dir Geld für die Präsentation zahlt". Es komme nur auf Transparenz an.

Wenn der Youtuber ein Produkt kostenlos erhält, zählt laut Leitfaden die dramaturgische Rolle: Dreht sich das Video überwiegend um das Produkt, ist das klar Werbung und muss gekennzeichnet werden. Ebenso, wenn für die Präsentation eines Produkts Geld floss. Stehen in der Infoxbox Affiliate Link, ist das für die Medienanstalten immer Werbung.

Wenn der Youtuber das Produkt selbst kauft und bekommt für das Video keine Gegenleistung bekommt, muss nichts gekennzeichnet werden. Wird in der Infobox auf das Dreh-Equipment verwiesen ist das keine Werbung, auch dann nicht, wenn die Geräte kostenlos bereitgestellt wurden. Wird ein Preis verlost, handelt es sich weder um Werbung noch um eine Produktplatzierung. Das Produkt darf allerdings maximal zweimal genannt und maximal zweimal kurz gezeigt werden. (anw)