EuGH: Bitcoin-Tausch ist umsatzsteuerfrei

Müssen auf den Umtausch von Bitcoins in normale Währungen Umsatzsteuern abgeführt werden? Der EuGH hat nun dagegen entschieden - eine Schlappe für das deutsche Finanzministerium, das sich für die Abgabe stark gemacht hatte.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass beim Umtausch der Kryptowährung Bitcoin keine Umsatzsteuer anfällt. Das virtuelle Geld solle beim Währungshandel nicht anders als konventionelle Zahlungsmittel behandelt werde, argumentierte der Gerichtshof laut Pressemitteilung. (Rechtssache C-264/14)

Der EuGH folgt damit dem Schlussantrag seiner Generalanwältin Julianne Kokott aus dem Juli des Jahres. Bitcoins seien ein Zahlungsmittel, hatte Kokott befunden. Folglich seien sie "für die Zwecke des Steuertatbestands der Mehrwertsteuer ebenso wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln" – der Handel mit diesen ist mehrwertsteuerfrei.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Schwedens Steuerbehörde und David Hedqvist, dem Betreiber der Website Bitcoin.se. Hedqvist wollte über sein Portal Bitcoins verkaufen. Ein schwedisches Gericht hatte entschieden, dass darauf keine Umsatzsteuer fällig wird, was die Steuerbehörde des Landes jedoch angefochten hatte. Der Streit wanderte bis zum obersten schwedischen Verwaltungsgericht, das schließlich den EuGH um eine Entscheidung bat.

Eine einheitliche europäische Regelung gab es bislang nicht. Für die Bundesregierung dürfte die Entscheidung eine Schlappe darstellen: Das Bundesfinanzministerium hatte im Mai vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass beim Handel mit virtuellen Währungen in Deutschland keine Gründe für eine Befreiung von Umsatzsteuer vorlägen. Vertreter des Finanzministeriums machten sich auch bei einer mündlichen Anhörung vorm EuGH für diese Position stark.

Die Lobbyvereinigung Bundesverband Bitcoin e.V. begrüßte die Entscheidung des EuGH. "Die Feststellung, dass der Handel mit Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit ist, ist ein wichtiges Signal, welches die legale Nutzung von Bitcoin als Zahlungsmittel fördern wird", erklärte ein Sprecher des Verbands gegenüber heise online. Allerdings sei die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Bitcoins nur eine von vielen noch offenen Rechtsfragen, die aus der Kryptogeldtechnologie erwachsen.

[UPDATE: 22.10:2015, 14:00]

Pressemitteilung des EuGH und Stellungnahme des Bundesverbands Bitcoin e. V. wurden ergänzt. (axk)