Wer sucht, der findet

Die Suchmaschine Altavista verweist auf Ihre Homepage? Dann herrscht sicher große Freude. Doch unter Umständen kann dieser Link viel Geld kosten.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Frank Möcke
  • Tobias H. Strömer

`Das Internet entwickelt sich zum Rechtsanwaltsversorgungswerk´, kommentiert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer eine Abmahnwelle, die sich in Bezug auf wettbewerbswidrige Web-Seiten entwickelt. Deutlich macht dies die jüngst bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichts Mannheim wegen Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs, die als `Arwis-Entscheidung´ Furore macht.

Die Firma Arwis ist als Unternehmensberatung tätig. Ihren Firmennamen hat sie als Marke eintragen lassen. Im Juni dieses Jahres forschten die Arwis-Leute mit Hilfe der bekannten Suchmaschine Altavista im Internet, ob denn ihre Homepage auch von dem findigen System gefunden würde. Zehn Links listete Altavista auf. Der an dritter Stelle aufgeführte Link wies auf eine Konkurrenzfirma. Wie es dazu kam, ließ sich nicht genau klären, die Firmenbezeichnung `Arwis´ war jedenfalls weder in der Adresse noch im Text der Webseite enthalten.

Grund genug für Arwis, den Konkurrenten abzumahnen. Der stellte sich dieser Forderung gegenüber taub: er habe den Suchhinweis weder veranlaßt noch dulde er ihn, und wenn Altavista - wie übrigens auch die Yahoo-Nachforschung - einen solchen Link produziere, könne er nichts dagegen tun.

Arwis gibt an, daß wenige Tage nach Zustellung der Abmahnung eine Suche über Yahoo und Altavista den beargwöhnten Link nicht mehr geliefert habe, bei infoseek tauche er aber weiterhin auf. Das verdeutliche, so Arwis, daß der Konkurrent sehr wohl die Möglichkeit gehabt habe, den Link zu verhindern.

Dieser Gedankengang leuchtete dem Gericht ein: Die `Lebenserfahrung´, so steht im Urteil zu lesen, spreche dafür, daß der Beklagte den Link veranlaßt habe. Selbst wenn dieser aber ohne sein Zutun generiert worden sei, sei er zur Unterlassung verpflichtet, weil er inzwischen davon Kenntnis bekommen habe.

Da half alles Argumentieren nicht mehr: Bereits im April habe man doch die Homepage geändert, und was so eine Suchmaschine produziere, sei doch gar nicht kontrollierbar! Selbst wenn Altavista den entsprechenden Link löschte, fände das automatisch arbeitende System umgehend wiederum einen entsprechenden Verweis.

`Der Beklagte ist rechtlich dafür verantwortlich, daß im Internet unter dem Suchwort `Arwis´ auf die domain-Adresse seiner Homepage verwiesen wird´, so das Gericht wörtlich. Zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, daß er selbst diesen Hinweis nicht veranlaßt habe. Doch ein `Störer´ sei nicht nur jemand, der einen Wettbewerbsverstoß selbst veranlaßt, sondern auch derjenige, der ein markenrechtswidriges oder wettbewerbswidriges Verhalten eines Dritten für sich ausnutzt, sofern er die Möglichkeit besitzt, dieses Verhalten zu verhindern. Im entschiedenen Fall war es nach Ansicht des Landgerichts Mannheim so, daß der `Gelinkte´ sich an die Betreiber der Suchmaschinen hätte wenden und um eine Löschung des Verweises hätte bitten müssen.

Jeder, der auf einen Wettbewerbsverstoß Einfluß nehmen und Vorteile erzielen könnte, gilt als `Störer´, völlig unabhängig vom Verschulden. Gerichtsurteile erregen daher in einem juristisch unbefangenen Kopf immer wieder Erstaunen. So haftete zum Beispiel ein Transportunternehmer, der gefälschte Markenware befördert hatte, auf Unterlassung - obwohl er gar nicht gewußt hatte, daß er unechte Produkte durch die Gegend fuhr. Wie auch?

Dieser Rechtsauffassung folgend müssen nicht nur die Betreiber von Homepages, sondern auch die Provider und die eingetragene Genossenschaft Denic - sie vergibt die `.de´ Domain-Namen - Schlimmes befürchten, wenn es zu einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren kommt. Das kann sehr schnell gehen, so Rechtsanwalt Strömer: Wer sich die Web-Seiten genau ansieht, findet schnell etwas zu beanstanden, sei es ein Nettopreis oder eine Markenverletzung. (fm) (fm)