Märchenstunde

Die deutsche Filmwirtschaft hat ihre umstrittene Kampagne gegen illegale Kopierer und Brenner neu aufgelegt. Abschreckung heißt weiterhin die Devise - wenn sie auch nicht mehr mit dem ganz groben Holzhammer herüberkommt. Ein Suchprogramm soll helfen, Online-Filmpiraten dingfest zu machen, und mit Zivilklagen wollen die Unternehmen Uneinsichtige finanziell zur Ader lassen.

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Kinderlein, singet: Der Nachwuchs schmettert dem Familienoberhaupt aus voller Kehle ein Geburtstagsständchen. Warum die Kleinen so schreien müssen, zeigt die Kamera im Gegenschuss auf einen mit Stacheldraht abgezäunten Knast. „Mama, wann kommt Papa wieder?“, fragt eines der Kinder. „Noch viermal singen“, erwidert die Angesprochene trocken. Papa, so begreift der Zuschauer sofort, hat sich als Film-Schwarzkopierer betätigt und muss nun hinter schwedischen Gardinen büßen.

Mit solchen Spots will die deutsche Filmwirtschaft unter dem organisatorischen Dach der Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) im Jahr 2005 das Unrechtsbewusstsein im Zusammenhang mit unrechtmäßiger Vervielfältigung weiter schärfen. In der Fortsetzung der umstrittenen Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ [1] geht es wieder darum, illegalen Weitergebern, Downloadern und Käufern schwarz gebrannter DVDs die Schrecken von Haftstrafen vor Augen zu führen. Bereits im vergangenen Jahr hatte man mit zynischen Szenarien für Aufsehen gesorgt [2] - vor allem der „Knastbrüder“-Spot, der homosexuellen Missbrauch durch abgebrühte Gefängnisinsassen als Drohkulisse verwendete, zog sich Kritik von vielen Seiten zu. In der Fortführung der Kampagne, die sich in tausenden Kinos und Videotheken abspielen soll, wird die Angstmache etwas humorvoller verpackt: etwa in dem Märchen vom „glücklichen König“, der inmitten seiner „Ländereien“ (Netzcomputer) eine „geheime Silbermine“ (Tauschbörse) entdeckt und seine Freunde beschenkt, bis ihn „edle Ritter“ in Form von Polizisten in eine „prächtige Burg“ alias Gefängnis stecken.

Zu den zwei 90-Sekündern „Happy Birthday“ und „Märchenstunde“ kommen zwei neue Print-Motive. Sie warnen davor, dass Tauschbörsianer dank eingeschleppter Computerviren „schneller krank werden“ können und ein „Download sehr lange dauern kann“ - wenn er im Knast endet. Wieder verweist man darauf, dass Urheberrechtsverletzungen mit „Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren“ geahndet werden. Das ist nach wie vor irreführend: Einerseits drohen Haftstrafen in dieser Höhe nach § 108a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nur bei gewerblichem Handeln, während sich die Kampagne doch wohl primär an den durchschnittlichen Tauschbörsianer richtet - nicht gewerbliche Urheberrechtsverletzungen können nach § 106 UrhG Geldstrafen oder bis zu dreijährige Haftstrafen nach sich ziehen. Reine Empfänger von Schwarzkopien machen sich, wenn sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, überhaupt nicht strafbar. Andererseits ist es gerade die Einengung des Blickfelds auf strafrechtliche Konsequenzen, die an der Kampagne von Anfang an mit Recht kritisiert wurde: Wer Urheberrechte verletzt, kann sich finanziell ruinieren, auch ohne dass er jemals eine Zelle von innen sieht [3].

Solange jemand in geringem Umfang illegal aus dem Netz geladene digitale Unterhaltung konsumiert, stellen Strafverfolgungsbehörden Verfahren sehr oft gegen die Zahlung einer Geldbuße ein, die häufig vierstellige Euro-Beträge erreicht. Richtig teuer kann es auch werden, wenn die Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das wiederum wird die Filmindustrie noch viel stärker als bisher tun können, wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Telekommunikationsdienstleister bei Urheberrechtsverletzungen im Zuge des „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsreform verwirklicht werden sollte, wie es von der Industrie gewünscht wird. Dann braucht nämlich kein Staatsanwalt mehr tätig zu werden, damit Rechteinhaber Nutzerdaten schwarzer Online-Schafe für Abmahnungen und Zivilklagen bekommen. Angesichts solcher Aussichten sollten Schwarztauscher nicht zu laut darüber jubeln, dass der Gesetzgeber die Ermittler von der Strafverfolgung gegen „kleine Fische“ entlasten möchte.

ZKM-Geschäftsführerin Elke Esser will „die Selbstverständlichkeit stören, dass Raubkopieren ein Kavaliersdelikt ist“ - dies betonte sie bei der Präsentation der neuen Kampagnenmotive Ende November in Berlin. Dass das bisherige Vorgehen ein Erfolg sei, beweise die so genannte Brenner-Studie 3 [4], die auf einer Befragung des Medienforschungsinstituts GfK vom Juli 2004 beruht. Demnach hätten die alten Spots knapp 38 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben vom illegalen Brennen und Downloaden abgehalten.

Die Strategie der Filmwirtschaft gegen Urheberrechtsverletzungen geht über die Droh-Kampagne weit hinaus. Branchenvertreter kündigten in Berlin auch ein härteres Vorgehen „auf eigene Faust“ gegen „Heavy User“ von Tauschbörsen an. Diese will man gezielt verklagen, ebenso wie erwischte Abfilmer oder Filmvorführer mit illegalen Ambitionen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat zudem Software zur „Verfolgung von Massendelikten in Massenmärkten“ entwickelt. Das Suchprogramm soll Einschleusern illegaler Kopien in P2P-Netze und Verkäufern selbst gebrannter DVDs in Online-Auktionshäusern auf die Schliche kommen. Über die Funktionsweise hüllt man sich in Schweigen. Der GVU-Vorstandsvorsitzende Bodo Schwarz verriet gegenüber c't lediglich, dass es„die Funktion von P2P aufgreift“ und die „Netz-Piraten“ mit den eigenen Waffen schlage. Ob er damit auf das schon 2002 angeschobene Projekt „Mirador“ [5] anspielte, ließ Schwarz offen - dabei ging es um ein Schnüffelnetzwerk, das es Videothekenbetreibern erlauben sollte, Beweismaterial gegen Tauschbörsianer zu sammeln.

Nach wie vor reserviert zeigt sich die Branche gegenüber legalen Online-Angeboten. „Das Kino bleibt das Lagerfeuer der Menschheit, wo Geschichten erzählt werden“, glaubt Johannes Klingsporn, Chef des Verbands der Filmverleiher. 16 Prozent Plus bei den Zuschauern in diesem Jahr würden die Attraktivität des Filmtheaters beweisen. Der Spielfilm brauche die gesellschaftliche Aufmerksamkeit, nicht die Individualisierung durch digitale Medien. Dem Konzept „Video on Demand“ (VoD) mochte er zwar eine gewisse Attraktivität nicht absprechen, sofern man denn einen wirksamen Kopierschutz sicherstellen und eine breite Bibliotheksbasis aufbauen könne. Ernsthafte Anstrengungen in Richtung VoD unternimmt die Branche aber derzeit nicht. Klingsporn dazu: „Man muss sehen, wie die Businessmodelle zukünftig aussehen.“ (psz)


Oliver Kalkofe, seines Zeichens Rundfunk- und Fernseh-Comedian sowie Filmschaffender („Der Wixxer“), zeigte sich beim Startschuss für die neuen „Raubkopierer sind Verbrecher“-Spots betroffen darüber, dass seine erst kürzlich offiziell auf DVD erschienene Edgar-Wallace-Persiflage bis Ende Juni bereits 621 000-mal illegal aus dem Netz heruntergeladen worden sein soll. Auf diesem Weg habe der Film gemäß der ZKM-Rechenmethode (drei Zuschauer pro illegalem Download, von denen sich 25 Prozent die Entscheidung für einen Kinobesuch und 25 Prozent die Kaufentscheidung für eine DVD aus dem Kopf schlagen) fast ebenso viele Leute erreicht wie über das Kino. Kalkofe unterstützt die Filmindustrie bei ihrer Kampagne gegen illegale Kopier-, Up- und Download-Aktivitäten.

c't: Die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Botschaften werfen ein eher schlechtes Licht aufs Internet. Wie könnte die Filmbranche Ihrer Meinung nach das Online-Medium legal und sinnvoll nutzen?

Kalkofe: Die Filmwirtschaft muss sich Gedanken machen, was man im Internet tun kann. Das Problem für alle Massenmedien ist, dass das Netz so schnell gewachsen ist, dass sie gar nicht darauf reagieren konnten. Wie die Musikindustrie gezeigt hat, geht es um legale Angebote für weniger Geld und in zumindest gleich bleibender Qualität im Online-Bereich. Sonst greifen die Leute schnell da zu, wo sie die Sachen umsonst und rasch kriegen. Beim Film müssen allerdings Kino, DVD-Händler und Fernsehen davon leben. Das Internet ist ein Teil dieser Kette. Hier braucht es ein vernünftiges Angebot.

c't: Haben Sie selbst schon mal in einer Tauschbörse gestöbert?

Kalkofe: Nein. Das heißt aber nicht, dass ich mich nicht in die Nutzer hineinversetzen kann. Meine Studentenzeit ist noch nicht so lange her. Damals habe ich jeden Pfennig umgedreht; da wäre das ein großer Reiz gewesen. Auch bei mir hat sich das eingeschlichen: Man braucht ein Programm und dann hat das doch sicher irgendeiner im Freundeskreis umsonst. Es fehlt der Gedanke dazwischen: „Das ist geklaut“. Der Mythos des falschen Robin-Hood- und Helfer-Syndroms verleiht ja sogar einen gewissen gesellschaftlichen Status. Auch weil es Gratis-Fernsehen und Radio gibt, existiert die Denke: „Man hat mir das umsonst zur Verfügung zu stellen.“ Aber das kann keine Rechtfertigung für den Filmklau sein.

c't: Gibt es Zahlen, wie häufig die Ihrer Ansicht nach besonders gefährdeten experimentellen Filme illegal heruntergeladen werden?

Kalkofe: Es geht nicht um die Downloadzahlen. Eine Produktionsfirma hat ein Budget. Ein Film kostet sehr viel Geld, aber ein Streifen, der sein Budget einspielt, muss gleichzeitig fünf bis zehn andere mitfinanzieren. Sonst ist keine Vielfalt möglich. Es geht um die Frage, wie viele Drehbücher im nächsten Jahr noch verfilmt werden können. Und da werden natürlich zuerst die Risikoprojekte rausgenommen. Alles, was nicht direkt zum Überleben beiträgt, fällt hinten weg. Man muss den Leuten klar machen: Raubkopierer sind Zerstörer des Kinos und des Films.

c't: Tauschbörsianer behaupten oft, dass sie per Internet sozusagen erst mal in die Filme hineinschnuppern und dann über den Kinobesuch entscheiden.

Kalkofe: Das sind Pseudo-Argumente. In ruckeliger Raubkopiererqualität auf dem Rechnerbildschirm mit dumpfem Ton funktioniert ein Kinofilm einfach nicht. Es geht um das Gesamterlebnis. Die Leute lügen sich in die Tasche.

c't: Hat Schwarzkopiererei nicht auch etwas mit den Preisen zu tun, die man für legalen Filmgenuss zahlt?

Kalkofe: Ich habe jedes Verständnis dafür, dass der Kunde sagt: „Ich kann es mir nicht mehr leisten.“ Etwas an den Preisen und an der Vielfalt zu tun, ist wichtig. Auch Billig-DVDs für alle, die sich nicht für die Extras interessieren, sind sinnvoll. Ich finde es auch völlig okay, Filme nach einer gewissen Karenzzeit im Netz legal anzubieten. Ich hoffe, dass sich das weiter entwickelt. Als es der Branche zu gut ging, lief manches in die Abzockrichtung. Aber auch in diesem Punkt wird jetzt reagiert.

[1] Die Web-Präsenz der Industrie-Initiative

[2] Zur letztjährigen Kampagne: Stefan Krempl, „Raubkopierer sind Verbrecher“, Filmwirtschaft startet Kampagne gegen Urheberrechtsverstöße, c't 26/03, S. 23

[3] Zu den Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen: Kai Mielke, Illegale Datenflut: Risiken und Nebenwirkungen, Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für Schwarzkopierer und Softwarepiraten c't 24/04, S. 216

[4] Zu den Ergebnissen der Befragung: Stefan Krempl, Ausgebrannt!?, Die Filmwirtschaft schöpft Hoffnung mit der „Brenner-Studie 3“

[5] Volker Zota, Stefan Krempl, Den Tauschbörsen an den Kragen, Medienverbände bereiten Gegenmaßnahmen vor

www.ct.de/0426034 (psz)