Großbaustelle Urheberrecht

Die Bundesregierung kommt mit ihrer zweiten Reformstufe des Urheberrechts nicht voran: Umstritten sind vor allem die Vergütungspauschalen und die Bagatellklausel fürs straffreie Naschen bei Tauschbörsen. Die Filmindustrie rüstet im Kampf gegen Raubkopierer derweil nicht mehr nur rhetorisch auf: Bis zu 600 Nachtsichtgeräte sollen Kinogänger disziplinieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 11 Min.

Als Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im September ihren Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle vorstellte, setzte sie sich einen engen Zeitrahmen für die weitere Anpassung der Verwertungs- und Nutzerrechte an das digitale Zeitalter. Demnach hätten ihre Kollegen im Bundeskabinett das Konstrukt schon im Dezember abnicken und an die Länderkammer sowie den Bundestag zur Debatte weiterreichen sollen. Im Herbst 2005, so die Hoffnung der SPD-Politikerin, wollte sie das Gesetz unter Dach und Fach haben. Mit großem Widerstand rechnete sie nicht. Schließlich war der „2. Korb“ der Reform im Rahmen eines Experiments zur „kooperativen Gesetzgebung“ in zahlreichen Arbeitsgruppen mit Vertretern der Verbände von Urhebern, Verbrauchern, Verwertern und der Geräte- und Speichermedienindustrie sowie Repräsentanten der Verwertungsgesellschaften, der Wissenschaft und der Länder vorbereitet worden (vgl. c't 21/04, S. 182).

Bis heute steht der Kabinettsbeschluss allerdings aus. Vor der Sommerpause kann der längst doch wieder heiß umkämpfte Gesetzesentwurf kaum noch im Parlament diskutiert werden. Insgesamt ist die Novelle aus dem Takt geraten. Hauptursache ist der Streit um die Vergütungspauschalen als Ausgleich für die prinzipiell weiter gestattete Privatkopie. Die Beteiligten sollen nach dem Plan des Justizministeriums künftig den Obolus in weitgehender Selbstregulierung untereinander aushandeln. Die Vergütung soll an die tatsächliche nennenswerte Nutzung der „Gerätetypen oder der Typen von Speichermedien“ anknüpfen.

Doch mit diesem Vorschlag hat sich Zypries zwischen alle Stühle gesetzt (vgl. c't 3/05, S. 37). Die lauteste Schelte kommt vom Branchenverband Bitkom. Er kritisiert, dass Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausgeweitet werden können. Die Hersteller fürchten neue, bei PC-Systemen auch mehrfach auf einzelne Teile erhobene Belastungen sowie einen Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen und eine langsamere Verbreitung neuer Technologien. Die Geräteindustrie bemängelt zudem, dass das Justizministerium keine klaren Regeln zur Abgabenhöhe einführen will. Zudem appelliert sie dringlich an Zypries, die gerichtlich geforderte PC-Urheberrechtsabgabe in Höhe von 12 Euro je Computer mit der anstehenden Reform zu stoppen.

Auf der CeBIT konfrontierten die Gerätehersteller auch Bundeskanzler Gerhard Schröder mit ihrem Anliegen. Er hat Zypries daraufhin gebeten, zur Vergütung neue Gespräche mit der Industrie zu führen. Gleichzeitig liegt der seit über zwei Monaten in Berlin kursierende Kabinettsentwurf auf Eis.

Den Verwertungsgesellschaften liegen die geplanten Vergütungsbestimmungen ebenfalls schwer im Magen, auch wenn ihre Befürchtungen genau in die entgegengesetzte Richtung gehen. Die VG Wort etwa sorgt sich, dass bei Inkrafttreten langwierig „mit Herstellern und Importeuren von Geräten und Speichermedien über die Höhe auch der bisher unstrittigen Vergütungssätze“ etwa für Fotokopiergeräte oder Videorecorder gerungen werden müsste und damit den Urhebervertretern „über Jahre hinaus ein ganz erheblicher Teil ihrer Erlöse fehlen würde“. Martin Vogel, Mitglied der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zufolge droht mit dem 2. Korb ein „in der Geschichte des Urheberrechts einmaliger Abbau von Schutzrechten der Kreativen.“ Vogel moniert, dass für die Urheber nicht genug Geld eingesammelt werde und sich Kreative schon einmal mit Hartz IV anfreunden müssten. Es dürfe nicht sein, dass nur noch Geräte, die tatsächlich zur Vervielfältigung benutzt werden, bei der Festlegung der Vergütung herangezogen werden. Sonst hätten die Verwertungsgesellschaften die Beweislast.

Volker Grassmuck von der Initiative privatkopie.net findet es „befremdlich“, dass mit dem Bitkom eine Gruppe von vielen Beteiligten an der „kooperativen Gesetzgebung“ plötzlich besonders unzufrieden ist, direkt zum Kanzler geht und über den kurzen Dienstweg eine Sonderaudienz bei der Ministerin erhält. Eile bei der Verabschiedung des 2. Korbs besteht aus Sicht der Nutzervertreter jedoch nicht: Für Verbraucher findet sich darin bislang so gut wie nichts Positives.

Organisationen wie privatkopie.net oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen setzen allein noch auf das Parlament, um die Privatkopie in der digitalen Welt zu stärken. Im 1. Korb hat der Gesetzgeber mit der rechtlichen Sanktionierung von Kopierschutztechniken die Verwerterrechte gestärkt: Eine Umgehung der Copyblocker mit dem Ziel, eine Kopie für den privaten Gebrauch zu erstellen, ist nicht gestattet. Einen Hoffnungsschimmer sieht die User-Lobby im Urteil eines französischen Berufungsgerichts: Es hat zwei Filmproduktionsfirmen dazu verdonnert, DVDs mit einem David-Lynch-Thriller von den Kopierschutzketten zu befreien. Der Kläger soll so eine Kopie für seine Mutter erstellen können, die nur einen VHS-Videorecorder besitzt.

Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gehen die Regelungen für die Wissenschaft ebenfalls nicht weit genug. Ihr Präsident Peter Gaehtgens mahnte Ende April bei der Vorstellung eines Sammelbands aus dem Umfeld des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft „erheblichen Verbesserungsbedarf“ beim 2. Korb an. In dem Reader ist von der „Entrechtung“ und „Vernachlässigung der Interessen“ der Forscher die Rede. Insbesondere warnen die Akademiker vor „Gefahren für die wissenschaftliche Literaturversorgung“ durch zu rigide Vorschriften für den elektronischen Fachinformationsversand durch Bibliotheken. Der würde mit dem Gesetz nämlich deutlich teurer werden. Entgegengekommen ist Zypries den Wissensarbeitern bislang nur kaum: So sollen Bibliotheken laut dem Kabinettsentwurf künftig mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung umfasst.

Regelrechte Empörung herrscht ferner in der Filmwirtschaft. Sie hat im vergangenen Jahr zwar wieder deutlich steigende Umsatzzahlen verzeichnet. Zudem will Zypries mit der Novelle eine Lücke bei Tauschbörsen schließen: Bisher sind in diesem Bereich „nur“ Vervielfältigungen von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ verboten. Diese zu Interpretationen einladende Passage soll nun auch illegal angebotene Quellen einschließen. Doch das Justizministerium hat andererseits im Referentenentwurf eine Bagatellklausel vorgeschlagen, mit der Downloads im „geringfügigen“ Umfang straffrei bleiben sollen. Selbst Kulturstaatsministerin Christina Weiss, die sich sonst gern auf die Seite der Filmindustrie schlägt, stärkte in diesem Punkt ihrer Kabinettskollegin den Rücken: Auch sie halte nichts von einer „Kriminalisierung der Schulhöfe“, sagte sie. Im privaten Bereich könne generell nicht jede einzelne unzulässige Kopie verfolgt werden.

Im Kabinettsentwurf hat Zypries die Bagatellklausel sogar erweitert: Nicht bestraft werden soll demnach, wer „Werke oder Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“ nicht nur für sich in kleinen Mengen kopiert oder erstellt, sondern auch, wer diese „zum privaten Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt oder an solchen Vervielfältigungen teilnimmt“. Im bisherigen Urheberrechtsgesetz gibt es im Bereich der Privatkopieregelung keinen klaren Hinweis auf einen solchen Umkreis eines Rechtsverletzers. Gestattet würde damit letztlich die „Versorgung“ von Freunden und Bekannten.

Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, ist entsetzt über den „erneuten Schlag ins Gesicht der Urheber“. Er moniert, dass die „Raubkopiererklausel“ an sich schon ein europäischer Alleingang wäre. Beleidigt ist die Filmindustrie zudem, weil ihre Interessen angeblich nicht genauso ernst genommen werden wie die der Gerätehersteller. Allerdings soll Zypries bereits signalisiert haben, dass ihr Haus in der parlamentarischen Beratung empfehlen wolle, neben Computerprogrammen auch Filme von der Bagatellregelung auszunehmen.

Ihren breit angelegten Kampf gegen Raubkopierer wollen die Filmverleiher und Kinobetreiber zudem um eine Maßnahme erweitern, die schon im Vorfeld Unbill erzeugt: Geprüft werde momentan die Bestellung von rund 600 portablen Nachtsichtgeräten, mit denen „in unregelmäßigen Intervallen und in begründeten Einzelfällen kontrolliert“ werden soll, erklärte Elke Esser, Geschäftsführerin der Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM), Anfang Mai in Berlin. Bisher kommen derlei Überwachungsmaßnahmen im Kinosaal höchstens bei Filmpremieren zum Einsatz.

Dass sich die neue Strategie mit „Kuschelplätzen“ in Kinos nicht verträgt und tief in die Intimsphäre der zahlenden Filmliebhaber eingreift, weiß Esser. Es gelte aber, die eigene Vertriebskette noch besser in den Griff zu bekommen und heimliche Abfilmer zu enttarnen. Auf die Geräte werde nur in „Verdachtsfällen“ zurückgegriffen, versucht die Branchenvermarkterin Protesten zuvorzukommen. Es werde keine fest installierten Apparate geben, „wo jemand seinem Voyeurismus nachgehen kann“. Die Initiative Stop1984.com hat trotzdem zum Boykott von Kinos aufgerufen. Es gehe darum, die Kunden von einem Generalverdacht zu befreien und den ungestörten Filmgenuss weiter zu ermöglichen.

Auch die heftig umstrittene Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ (vgl. c't 26/04, S. 34) führt die ZKM fort. Allerdings nicht immer ganz schlüssig: Wollte die Initiative passend zum Weltfrauentag am 8. März noch in gewohnt scharfer Rhetorik darauf aufmerksam machen, dass „auch Raubkopiererinnen Verbrecherinnen“ sein könnten, richtet sich das jüngste Plakat wieder ganz an die männliche Klientel. „Langsam wird’s eng, Junge“, heißt es da zu einer Aufzählung der weiter gehenden Bemühungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). So wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits 532 Verfahren im Film- sowie 171 im Softwarebereich eingeleitet. 2004 waren es insgesamt 2122 im Kino- und DVD-Sektor. Von Januar bis März konnte die GVU zudem schon 158 615 Raubkopien sicherstellen lassen.

Als großen Erfolg feiert die Branche, dass kürzlich die deutsche „Release Group“ Flatline ausgehoben werden konnte. Sie soll für die Veröffentlichung einer großen Menge hochwertigen Ausgangsmaterials für die Herstellung und Verbreitung von Raubkopien der aktuellsten Kinofilme verantwortlich gewesen sein. Ferner erklärte ZKM-Chefin Esser, dass die GVU inzwischen auch verstärkt auf der „zivilrechtlichen Seite zuschlägt“. In diesem Zusammenhang nannte sie das Vorgehen gegen Portalseiten wie Sharesville.org, die Links zu Film-Raubkopien enthielten.

Mit einem Ableger der „Verbrecher“-Kampagne unter dem Titel „Respe©t“ will die ZKM aber auch stärker Aufklärung betreiben. Für das zweite Standbein sollen Unterrichtsmaterialien entwickelt werden und Promotionsaktionen in Kinos und Videotheken stattfinden. Unterstützt wird die ZKM durch eBay. Das Auktionshaus hat eine Informationsseite unter der DVD-Sparte zum Thema Raubkopien in sein Angebot integriert. Dort finden sich nicht nur Hinweise zum Erkennen eventuell illegal erstellter Kopien, sondern auch Möglichkeiten zum Anschwärzen Verdächtiger bei eBay oder der GVU.

Auch die im vergangenen Sommer gestartete „Knast on Tour“-Reihe wird gemeinsam mit dem Online-Marktplatz fortgesetzt. Interessenten sollen die Gelegenheit haben, sich auf eBay einen Tag in einer mobilen Zelle zu ersteigern. „Der Knast wird an einem von Ihnen gewünschten Ort aufgebaut, Sie können Ihre Freunde einladen und werden mit Wasser und Brot, aber auch mit Kinokarten versorgt“, warb Esser für die Aktion. Zusätzliches Schmankerl: Stars aus der RTL-Serie „Hinter Gittern“ sollen als Aufsichtspersonal fungieren.

Zumindest in der Forderung nach mehr Respekt vor Urheberrechten gehen die Filmindustrie und die Justizministerin bereits Seite an Seite. So rief Zypries anlässlich eines Erinnerungstages der World Intellectual Property Organization (WIPO) Ende April dazu auf, dass vor allem die Bürger „den Wert des geistigen Eigentums achten“ müssten. Weitere gesetzliche Anpassungen des Urheberrechts an das Informationszeitalter könnten nur auf dieser Basis wirken. Doch ihr 2. Korb macht es den Verbrauchern nicht einfacher, die Gesetzeslage zu akzeptieren. (anm)