Dreimal drücken - fertig?

Etwa 2,5 Millionen Wähler werden am 18. September ihr Votum elektronisch abgeben: In 2100 von insgesamt 80 000 Wahllokalen gehört das Ankreuzen des Papierstimmzettels der Vergangenheit an.

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Von
  • Richard Sietmann
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Dort wählen die Bürger an einem elektronischen Wahlgerät des Typs Nedap ESD1 oder ESD2. Wie gewohnt müssen sie dazu dem Wahlvorstand die Benachrichtigung und den Ausweis vorzeigen, damit er das Gerät freischaltet. Die Stimmabgabe erfolgt über eine pultartig angeordnete Folientastatur, auf der sich unter einer Schutzfolie der so genannte Gerätestimmzettel befindet - ein an das Bedientableau angepasster und mit den Optionen für die Erst- und Zweitstimme bedruckter Papierbogen, dessen Erscheinungsbild weitgehend dem sonst verwendeten Papierstimmzettel entspricht. An der Stelle, wo man üblicherweise sein Kreuz macht, betätigt man jetzt durch Fingerdruck eine Taste.

Ein vierzeiliges Textdisplay oberhalb des Bedientableaus bestätigt die getroffene Auswahl und fordert blinkend zum nächsten Schritt auf: „Bitte wählen Sie die Zweitstimme“. Für irrtümliche Eingaben gibt es links neben der LCD-Anzeige die Korrekturtaste sowie eine Sondertaste für diejenigen, die mit dem Kandidatenaufgebot völlig unzufrieden sind und eine ungültige Stimme abgeben wollen. Die Taste „Stimmabgabe“ rechts vom Display macht das Votum endgültig und sperrt das Gerät bis zur Freigabe für den nächsten Wähler; auf dem Display erscheint dann die Meldung: „Sie haben gewählt“.

Schnell, einfach, sicher - von Cottbus im Osten bis Köln im Westen schwören Wahlamtsleiter auf die Effizienz des E-Voting. Die unbewusste Abgabe ungültiger Stimmen ist nicht mehr möglich und bei der Auszählung gibt es keine Zweifelsfragen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen mehr. „Eine schöne Sache“, freut sich Jutta Benesch, Wahlamtsleiterin im brandenburgischen Hennigsdorf. „Während die Auszählung früher Stunden dauerte, haben wir jetzt bereits kurz nach 18 Uhr das Wahlergebnis.“

In den Kommunen, die Wahlgeräte angeschafft haben, muss der Bürger sie auch benutzen - es sei denn, er weicht auf die Briefwahl aus. Die konventionelle Alternative steht nicht mehr zur Verfügung; Papierstimmzettel werden nur noch für den Notfall bereitgehalten, dass ein Gerät ausfällt und nicht schnell genug Ersatz herangeschafft werden kann.

Vorbereitung und Auswertung der Wahl sind zwei getrennte Vorgänge.

Der Leiter des Kölner Wahlamts, Gerd Rütten, preist die bei früheren Wahlgängen gesammelten Erfahrungen als „sehr gut - sowohl was die Akzeptanz bei den Wahlberechtigten angeht wie auch im Bereich der Verwaltung und Organisation“. Die Metropole am Rhein war in der Bundesrepublik der Vorreiter. Nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) im Mai 1999 die Bauartzulassung für die Geräte des Typs ESD1 der holländischen Firma „N.V. Nederlandsche Apparatenfabriek“ (Nedap) erteilt hatte und die Verwendung für die Europawahl genehmigte, kamen Software-gesteuerte Wahlgeräte dort im Juni 1999 erstmals und gleich flächendeckend zum Einsatz.

Zur Bundestagswahl 2002 hatten dann schon 29 Kommunen insgesamt 1400 Stimmbezirke auf das papierlose E-Voting umgestellt; inzwischen sind es bereits 65 Städte und Gemeinden. Die Zahl der eingesetzten Geräte ist seit 2002 um 50 Prozent gestiegen und fast fünf Prozent der 61,9 Millionen Wahlberechtigten können diesmal ihr Votum elektronisch abgeben.

Es könnten noch mehr sein, meint Herbert Schulze-Geipel von der HSG Wahlsysteme GmbH in Werne bei Dortmund. Doch für die Beschaffung sind die Kommunen zuständig, und „keine Stadt oder Gemeinde kauft Wahlgeräte, nur um damit Bundestags- oder Europawahlen durchzuführen“. Interessant wird die Anschaffung erst, wenn sie damit auch die wesentlich komplizierteren Kommunalwahlen durchführen können. Aber während auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen bereits 1999 mit dem Erlass der Bundeswahlgeräte-Verordnung (BWahlGV) durch den Bundesinnenminister geschaffen wurden, dürfen Wahlämter bislang nur in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt die Maschinen auch für die Landtags- und Kommunalwahlen einsetzen.

„Da muss man fünf, zehn Jahre Pionierarbeit leisten, um alle Zulassungen zu bekommen“, meint Schulze-Geipel, der die Firma Nedap in Deutschland vertritt. Sein Verkaufsargument sind Kosteneinsparungen, die den Kommunen winken. Weil die Wahl schneller geht und die Handauszählung entfällt, ist zur Besetzung der Wahllokale nur noch die gesetzliche Untergrenze von fünf Wahlvorständen erforderlich und „man kann, das ist die Erfahrung, die Zahl der Stimmbezirke um 30 Prozent reduzieren“. Tatsächlich ist für die 685 000 Wahlberechtigten in Köln die Zahl der Stimmbezirke von 800 auf 540 verringert worden, und statt 5600 sind nur noch 2700 Wahlhelfer erforderlich.

Die Produkte der niederländischen Firma sind bisher die einzigen Software-gesteuerten Wahlgeräte, die nach einer technischen Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Berlin in der Bundesrepublik die Bauartzulassung durch das BMI erhalten haben. Das in Groenlo ansässige Unternehmen ist auf Zugangskontroll- und Warensicherungssysteme, elektronische Steuerungen und Netzteile spezialisiert. Die Wahlgeräte machen weniger als ein Viertel des Umsatzes aus; sie sind, heißt es im Geschäftsbericht 2004, „ein sehr interessanter, aber auch ein schwer kalkulierbarer Markt“.

Das zeigte sich jüngst in Irland. Zur Umstellung der Europa-Wahl 2004 auf das E-Voting hatte die irische Regierung bereits für 60 Millionen Euro Nedap-Wahlmaschinen angeschafft, was einen Sturm der Entrüstung hervorrief. Auch eine unabhängige Kommission, die Commission on Electronic Voting (CEV), konnte Zweifel „an der Genauigkeit und Wahrung des Wahlgeheimnisses“ des Systems nicht ausräumen [1]. Ein Hauptkritikpunkt war, dass die neueste Version der E-Voting-Software vor der Europa-Wahl nicht mehr getestet werden konnte und die schnell aufeinander folgenden Releases im Vorfeld der Wahlen eher vermuten ließen, „dass die Software für den beabsichtigten Einsatzzweck noch nicht völlig ausgereift ist“.

In einer von der CEV durchgeführten Anhörung sprach sich die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen gegen das Black-Box-Voting und für eine zusätzliche, von der Elektronik unabhängige Stimmerfassung aus. Damit spiegelt sich die heftige Diskussion in den USA, wo unter dem Druck der öffentlichen Meinung inzwischen die Hälfte aller Bundesstaaten gesetzlich den so genannten „Voter-Verified Paper Audit Trail“ vorschreiben [2], erstmals auch in Europa wider. Ausgestanden ist der Fall noch nicht; vor drei Monaten beschloss die irische Regierung, ein weiteres Sicherheitsgutachten einzuholen.

Bei den Nedap-Geräten gibt es kein Papier-Backup des Votums, das der Wähler verifizieren könnte; nur das am Gerät ausgedruckte Resultat der elektronischen Zählung kommt am Ende des Wahltags ins Protokoll und stellt das offizielle Endergebnis dar. Die herausnehmbaren Stimmenspeicher werden dann ins Wahlamt gebracht und dort ausgelesen. „Bei unserem System gibt es keine Fehler bei der Ergebnisfeststellung, weil alles, was mit Zählen und Berechnen zu tun hat, ohne menschlichen Einfluss abläuft“, erklärt Herbert Schulze-Geiping von HSG. Die Auseinandersetzungen um den Voter-Verified Paper Audit Trail hält er für „Blödsinn“, denn „damit baut man sich doch nur eine zusätzliche Fehlerquelle und eine zusätzliche Prüfstrecke ein“. In den USA und Irland sieht man das offenbar anders.

Hierzulande ist die Frage, ob sich die elektronische Ergebnisermittlung mit dem Grundsatz der öffentlichen Stimmauszählung verträgt, bislang weder politisch diskutiert worden noch war sie Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Lediglich das Bundesarbeitsgericht stellte 1997 anlässlich der Anfechtung einer konventionellen Betriebsratswahl einmal fest, für einen Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Auszählung sei es nicht entscheidend, ob eine Manipulation an den Stimmzetteln festgestellt werden kann, sondern ob Dritte in die hypothetische Lage versetzt worden sind, solche Eingriffe vorzunehmen.

Der Abschied von der öffentlichen Stimmauszählung vollzieht sich in aller Stille; nicht einmal die Prüfberichte der PTB für die Bauartzulassung sind der Allgemeinheit zugänglich. Und zum 18. September bietet die Bundestagsverwaltung den Bürgern unter www.bundestag.de jetzt zwar extra eine Webseite „Ihre Fragen zur Bundestagswahl“ an, doch merkwürdig - unter den mehr als 750 Einträgen findet sich dort im Wahlglossar zum Einsatz und zur Funktionsweise von Wahlcomputern kein einziges Wort [3].

[1] Bericht der irischen „Commission on Electronic Voting“ über die Nedap-Geräte

[2] Richard Sietmann, Trial and Error, c't 17/05, S. 54

[3] www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/index.html

Bei den Nedap-Wahlgeräten ESD1 und ESD2, die mit verschiedenen Software-Versionen als einzige in Deutschland eine Bauartzulassung erhalten haben, handelt es sich um nicht vernetzbare Inselsysteme. Sie sind in einem Koffer untergebracht, der im aufgebauten Zustand die Funktionen der Wahlkabine, des Stimmzettels und der Wahlurne übernimmt. Die Elektronik unter der Haube stützt sich auf einen Motorola-M68000-Prozessor und zwei EPROMs des Typs 27C512 zur Speicherung des internen Steuerungsprogramms. An der Rückseite ist das Gerät mit einem Thermoprinter ausgestattet; dort befindet sich auch der Steckplatz für den herausnehmbaren Stimmenspeicher.

Das kaum mehr als zigarettenschachtelgroße Speichermodul enthält zwei Flash-EEPROMs (Electrically Erasable Programmable Read-Only Memory) des Typs 28F512 mit einer Speicherkapazität von je 64 Kilobyte zur Aufnahme der wahlspezifischen Initialisierungsdaten (insbesondere die Zuordnung der Folientasten zu den Kandidaten- oder Listennamen) sowie zur Abspeicherung von maximal 13 500 Stimmen bei der Wahl, die nach dem Zufallsprinzip auf den vorhandenen Speicherplätzen abgelegt werden.

Jede einzelne Wählerstimme wird mit vierfacher Redundanz gespeichert, indem die zugehörige Bitfolge jeweils einmal direkt und einmal invers in die EEPROMs geschrieben wird. Im Falle einer Diskrepanz zeigt das Wahlgerät dies an. Die Fehlerrate beim Abspeichern schätzt die PTB auf 0,3 x 10-6 pro Stunde (was umgerechnet einem Fehler in 380 Jahren entspricht), für das Auslesen auf 0,3 x 10-14 pro Stunde.

Kontrolliert wird der Betrieb am Wahltag durch eine per Kabel fest mit dem Gerät verbundene Bedieneinheit des Wahlvorstands, die über eine LCD-Anzeige, Tasten zur Steuerung der Betriebsfunktionen und Freigabe der Wahlvorgänge sowie zehn zusätzliche Tasten mit Kennbuchstaben zur Eingabe wählerspezifischer Informationen (fünf Altersgruppen, zwei Geschlechter) für die Erhebung der repräsentativen Wahlstatistik verfügt.

Die Wahlvor- und -nachbereitung erfolgt im Wahlamt an einem normalen PC, auf dem das „Integrierte Wahlsystem“-Programm iws.exe läuft, das lesend und schreibend mit einer separaten Programmier- und Lese-Einheit auf die Speichermodule zugreifen kann. Der Wahlvorbereitung liegt ein mehrstufiges Konzept zugrunde. Die Logik des Wahltyps - etwa „Bundestagswahl“ - ist mit den zugehörigen Parametern im geräteinternen Steuerungsprogramm festgelegt, als Bestandteil der Bauartzulassung von der PTB technisch geprüft worden und nicht veränderbar.

Zur Initialisierung schreiben die Wahlämter lediglich die jeweilige Wahlkreis- und Stimmbezirksnummer, die Namen der Listen und Direktkandidaten sowie die Koordinaten der zugehörigen Folientasten in die Speichermodule. Dabei legen sie gegebenenfalls auch fest, ob der betreffende Stimmbezirk an der Erfassung für die repräsentative Wahlstatistik teilnimmt oder nicht. Die ausgedruckte Gerätebeschriftung wird dann als Stimmzettel auf die Folientastatur geklemmt.

Eingesteckt ins Wahlgerät gibt das initialisierte Speichermodul nur die benötigten Tasten des Bedientableaus frei; alle anderen sind funktionslos. Nach der Wahl kann das Wahlamt die aus den Stimmbezirken eingesammelten Speichermodule mit derselben IWS-Software über den zweiten Steckplatz auf der Programmier- und Lese-Einheit auslesen und zur weiteren Auswertung direkt in ein Tabellenkalkulationsprogramm übernehmen. (jo)