Impressumspflicht

Brauche ich auch für meine private Website ein Impressum?

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Von
  • Nico Jurran

Brauche ich auch für meine private Website ein Impressum?

Wann genau welche Website ein Impressum braucht, ist auch Jahre nach der Einführung des Teledienstegesetzes (TDG) immer noch zwischen den Juristen umstritten. Nach § 6 dieses Gesetzes trifft die Pflicht zur Bereithaltung eines Impressums alle Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“. Während die Definition eines Teledienstes weit zu fassen ist und darunter praktisch alle Websites fallen, so ist der Begriff „geschäftsmäßig“ äußerst schwammig. Hierunter versteht der Gesetzgeber „jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“, sodass die vielfach erfolgte Gleichsetzung mit einer „gewerblichen“ Tätigkeit falsch ist. Da es nicht auf ein Handeln im Geschäftsverkehr, sondern nur auf eine auf Dauer angelegte Tätigkeit kommt, fällt praktisch jede Internetseite unter diese Definition. Wer also rechtlich auf der sicheren Seite stehen will, sollte im Zweifelsfall nicht auf eine Anbieterkennzeichnung verzichten. Zur fehlerfreien Erstellung bieten sich „Impressumsgeneratoren“ an, die im Netz zu finden sind. (nij)