USA: Luftfahrtbehörde soll alle Drohnen-Besitzer registrieren

Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe der US-Luftfahrtbehörde FAA hat nun ihre Vorschläge für ein nationales Drohnen-Register vorgelegt. Von den Drohnen-Besitzern sollen demnach zentral Adressdaten gesammelt und vorgehalten werden.

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Drohne

(Bild: Parrot)

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Einen Monat nachdem die US-Luftaufsichtsbehörde FAA ein Drohnen-Register angekündigt hat, schält sich nun heraus, wie das aussehen könnte. Eine zu diesem Zweck eingesetzte Task Force hat ihre Vorschläge für die Datenbank der Drohnen-Besitzer vorgelegt. Die Behörde ist zwar nicht an die Empfehlungen gebunden, es sei aber davon auszugehen, dass sie ihnen mehrheitlich folgt, schreibt die New York Times. Die Arbeitsgruppe plädiere nicht nur für eine nationale Datenbank aller Besitzer von Drohnen für Freizeitaktivitäten (im Gegensatz zu kommerziellen Geräten), sondern auch für eine Registrierungsnummer auf den Geräten selbst.

Die vorgeschlagenen Regeln sollen demnach für alle Freizeit-Drohnen und -Quadrokopter gelten, die zwischen einem halben und 55 Pfund wiegen (rund 225 Gramm bis 25 Kilogramm). Deren Besitzer sollen mit Namen und Adresse registriert werden, optional können sie auch ihre E-Mail-Adresse beziehungsweise Telefonnummer angeben. Die Registrierung soll demnach auch von der FAA durchgesetzt werden. Derzeit können Verstöße gegen die Registrierungspflichten mit einer Strafe von mehr als 25.000 US-Dollar belegt werden. Das habe sich gegen Drogenschmuggler gerichtet, schreibt die Gruppe. Stattdessen sollten nun "vernünftige und verhältnismäßige" Strafen festgelegt werden.

Die Vorschläge gehen nicht so weit, wie es einige Flugsicherheitsexperten gehofft hätten, schreibt die US-Zeitung weiter. So werde zum Beispiel nicht vorgeschlagen, dass die Drohnen-Besitzer irgendeine Information über ihr Fluggerät übermitteln müssten. Außerdem fordert die Task Force nicht, dass nur US-Bürger oder Bürger mit permanentem Wohnsitz in den USA Drohnen registrieren dürften. Datenschützer wiederum hätten gefordert, dass die Behörden darüber informiert werden müssten, welche Überwachungsmöglichkeiten die registrierte Drohne jeweils bietet. Eine simple Registrierung könne jedenfalls nicht verhindern, dass die Geräte etwa zum Ausspionieren aus der Luft verwendet werden. Schließlich rege sich auch Widerstand an dem geringen Mindestgewicht der zu registrierenden Drohnen. Darunter würde dann auch simple Spielzeuge fallen.

Die Arbeitsgruppe spricht in ihrem Abschlussbericht von einem Kompromiss, bei dem alle Teile eng miteinander zusammen hingen. Deswegen solle ihn die FAA auch als Paket betrachten, wenn also Elemente daraus so geändert werden sollten, dass sie dem Report insgesamt widersprechen würde, werde darum gebeten, die Task Force erneut zusammenzurufen. In der Arbeitsgruppe waren Vertreter von Luftfahrtorganisationen und der Industrie vertreten, darunter auch Unternehmen mit gegenwärtig nicht mehr als großen Ambitionen. Beteiligt haben sich unter anderem Amazon, die Drohnen-Hersteller DJI und Parrot, Google sowie GoPro.

Hintergrund der Debatte sind die immer wieder auftretenden Zwischenfälle mit Drohnen, etwa Beinahe-Zusammenstöße mit Kleinflugzeugen. Oft geschehe so etwas wegen Unerfahrenheit der Benutzer, wie die FAA erklärte. Mit den Regeln wolle sie nun klarmachen, dass die "Benutzung des US-Luftraums eine ernste Angelegenheit ist". (mho)