Länder fordern fairen Interessensausgleich im Urheberrecht

Der Bundesrat hält es für "dringend geboten", im Rahmen des so genannten 2. Korbs der Novelle ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen", und findet wenig Progressives im Urheberrechtsgesetzentwurf der Bundesregierung.

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Ohne eine bildungs- und wissenschaftsfreundliche Orientierung des Urheberrechtsgesetzes besteht nach Ansicht von Fachausschüssen des Bundesrats die Gefahr, dass Deutschland "durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des "fair use" für Bildung und Wissenschaft bestehen". Dadurch würden erhebliche Standortnachteile drohen. In der Länderkammer baut sich daher eine starke Gegenbewegung zu den heftig umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform auf.

Der Bundesrat hält es für "dringend geboten", im Rahmen des so genannten 2. Korbs der Novelle ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen", heißt es in den Empfehlungen der Fachausschüsse für eine Stellungnahme der Länderkammer (PDF-Datei). Die Revision müsse "den Erfordernissen der durch das Grundgesetz besonders geschützten und nicht kommerziell ausgerichteten Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger weit stärker als bisher Rechnung" tragen. Überaus kritisch sehen die Fachreferenten des Bundesrats auch die neuen Regelungen zur Vergütungspauschale, die einem "enteignungsgleichen Eingriff" in die Rechte der Kreativen gleichkommen könnten.

In ihrer Vorlage, über welche die Länderchefs am Freitag abstimmen, finden die Ausschüsse wenig Progressives im Regierungsentwurf. Auch wenn nicht alle Punkte auf der 24 Seiten langen Liste im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit finden, dürfte es in der abgestimmten Version auf einen scharfen Rüffel für die Linie der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hinauslaufen. "Soweit der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf unmittelbar den Bereich von Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffende Neuregelungen enthält, können die Länder nicht zustimmen", sind sich die Fachreferenten einig. Die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen würden "rasch zu einer Verknappung und Verteuerung des Zugangs zu Wissen führen und damit Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums behindern." Zypries hatte in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, die nach dem Bundesrat über das Schicksal des Entwurfs entscheiden müssen, dagegen kürzlich von der Wahrung eines "angemessenen Ausgleichs zwischen den Interessen aller Beteiligten" gesprochen.

Konkret macht sich insbesondere der Kulturausschuss für eine Prüfung stark, wie bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden kann". In beiden Fällen würden die Urheber ihre Werke der Allgemeinheit unter neuen Lizenzformen zur freien Verfügung stellen, wodurch "auch ein neues Interessen- und Schutzgefüge zwischen Urhebern, Verwertern und Endnutzern" entstehe. Daher sei etwa die Erfordernis zu überdenken, für Verträge zwischen Produzenten und Nutzern die Schriftform zu verlangen.

Den sich abzeichnenden "Paradigmenwechsel" beim Online-Publizieren wissenschaftlicher Beiträge gemäß dem "Open Access"-Prinzip wollen die Kulturpolitiker auch mit einer urhebervertragsrechtlichen Änderung unterstützen. So soll der Urheber in jedem Fall das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen". Bedingung soll sein, dass "dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist" und die Versionen unterschiedlich formatiert sind. Unterhaltsträger der Hochschulen und Forschungseinrichtungen hätten "ein elementares Interesse daran, die mit erheblichem Einsatz von Steuergeldern generierten wissenschaftlichen Erkenntnisse einer breiten wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen", lautet die Begründung. Erstverwertungsrechte der Verleger würden nicht ungebührlich beeinträchtigt.

Auch die Fachinformationsversorgung durch Bibliotheken will der Kulturausschuss zeitgemäßer ermöglichen. So sollen Lieferdienste wie subito Zeitschriftenartikel und Auszüge aus Büchern auch dann als grafische Datei elektronisch verschicken dürfen, wenn Verlage ein eigenes Online-Angebot bereithalten. Da diese bereits heute einzelne Beiträge für über 30 Euro übers Netz zu vertreiben versuchen, sei sonst damit zu rechnen, dass "der schnelle und durch das Grundgesetz garantierte offene Zugang zu Informationen nicht mehr für jedermann zur Verfügung stehen wird." Zudem sollen laut den Kulturreferenten alle nichtgewerblichen Bildungseinrichtungen die Erlaubnis erhalten, elektronische Leseplätze einzurichten. Eine Klarstellung, dass gleichzeitig nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen, sei aber erforderlich. Der Kulturausschuss besteht ferner auf einer Verlängerung der Intranetklausel für die Bereithaltung geschützter Werke für Unterrichtszwecke bis 2009.

Auch in der Streitfrage der Vergütung des privaten Kopierens beziehen die Ausschüsse klar gegen die Regierung Position. Gemäß den Vorstellungen des Kabinetts sollen sich Hersteller und die Urhebervertreter anhand gesetzlicher Vorgaben künftig selbst darüber einigen, welche Abgabensummen gezahlt werden. Für vergütungspflichtig erklärt der Gesetzesentwurf Produkte, die "nennenswert" zur Vervielfältigung genutzt werden. Die Obergrenze für Vergütungsansprüche soll fünf Prozent des Verkaufspreises eines Geräts nicht übersteigen. Die Fachreferenten des Bundesrats plädieren dafür, diese Deckelung zu streichen. Die urheberrechtliche Leistung werde sonst "zum Spielball des Preiskampfes großer Konzerne auf dem Markt elektronischer Produkte", warnt der Kulturausschuss. Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss wittern "eine verfassungsrechtliche Problematik". Die Interessen der Gerätehersteller seien bereits ausreichend berücksichtigt, da die Vergütung die produzierenden Unternehmer "nicht unzumutbar beeinträchtigen darf und in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts stehen muss.

Die beiden Ausschüsse machen sich auch dafür stark, dass die Vergütungspflicht für alle Geräte und Speichermedien gelten soll, die für Privatkopien benutzt werden. Die Empfehlungen der Länderkammer kommen so den Wünschen eines "Aktionsbündnisses" von Verwertungsgesellschaften, Journalistenvereinigungen und Verlegern deutlich entgegen, die gegen einen "Raubbau" an der Vergütungspauschale Sturm laufen. Die Bitten des Aktionsbündnisses "Urheberrecht und Wissenschaft" haben insbesondere die Kulturreferenten ebenfalls in weiten Teilen berücksichtigt.

Für die Belange der Internetprovider setzt sich zudem noch der Wirtschaftsausschuss ein. Er will sicherstellen, dass "Betreibern von Telekommunikationsanlagen bei Auskunftsersuchen gemäß Urheberrecht ein angemessener Entschädigungsanspruch" eingeräumt wird. Darüber hinaus sprechen sich die Wirtschaftsreferenten dafür aus, dass "keine Pauschalabgaben für Kopien aus dem Internet abgeführt werden müssen." Demnach würden Kreative, die ihre Werke ohne den Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) ins Netz stellen, nicht von der Urheberrechtsabgabe profitieren. Verlage müssten ihre gesamten Online-Angebote mit Kopierschutztechniken aufrüsten, falls sie ihre Autoren für Privatkopien entschädigt wissen wollen.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): (jk)