E-Health-Gesetz gebilligt, Technik aber nicht verfügbar

Auf die Gesundheitskarte soll die umfassende Digitalisierung von Patientendaten folgen. Allerdings gibt es Lieferschwierigkeiten für die erforderliche Technik. Werden Fristen nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Die könnten auch Patienten treffen.

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Nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll jetzt auch die digitale Speicherung von Patientendaten vorangetrieben werden. Dieses Ziel verfolgt das sogenannte E-Health-Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat.

Unter anderem sollen Ärzte bei einem Notfall künftig Informationen über Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente von der Karte des Patienten abrufen können. Um die Nutzung und den Austausch solcher Daten zu fördern, sieht das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen vor. So erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen.

Ob die angepeilten Fristen bei der Einführung eingehalten werden können, ist allerdings offen. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung gibt es Schwierigkeiten mit den erforderlichen Geräten. Der Start der Vernetzung müsse deshalb voraussichtlich von Mitte 2016 auf Frühjahr 2017 verschoben werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versicherte hingegen, das sogenannte Roll-Out könne nach jetzigem Stand noch 2016 beginnen.

Bei Verzögerungen drohen finanzielle Kürzungen bei der Betreibergesellschaft Gematik, in der Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Apotheker zusammengeschlossen sind. Der GKV-Spitzenverband warnte deshalb schon davor, die Kassen für die Lieferprobleme der Industrie zu bestrafen. Verbandschefin Doris Pfeiffer betonte: "Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen." Damit wiederholte sie die Kritik verschiedener Ärzteverbände und Kassenvertreter aus einer Expertenanhörung zum geplanten eHealth-Gesetz im November.

Schon in der Expertenanhörung wurde darauf hingewiesen, dass die Industrie die notwendigen Komponenten für die beiden großen Feldtests mit 1011 teilnehmenden Praxen und Kliniken nicht liefern kann.

Auch im Bundestag gab es Kritik an Gröhes Gesetzentwurf. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, lobte zwar die Vernetzung und den daraus folgenden Nutzen für die Patienten - die Regelungen zum Datenschutz seien allerdings nicht ausreichend. Auch Kathrin Vogler von der Linken bezeichnete es als fraglich, ob eine derartige Mega-Datensammlung ausreichend gesichert werden könne.

Zudem gab es schon in der Expertenanhörung einen Austausch über mögliche Zugriffsrechte von Patienten. Diese sollten die Datenhoheit behalten und sollten ihre Krankenakten auch über ihren PC anschauen können. Experten von der Fachhochschule Dortmund nannten die Vorstellung "lebensfremd", dass Patienten sich über einen eKiosk die Notfalldaten auf ihrer Karte anschauen und abschreiben müssten. Mit der neueren Sicherheitstechnik können man sich auch vorstellen, dass Gesundheitsdaten mit dem eigenen Fingerabdruck gesichert werden könnten. (kbe)