Axel Springer: Klagewelle gegen Adblocker

Mit zahlreichen Verfahren vor mehreren Gerichten versucht das Medienhaus Adblocker-Anbieter in die Knie zu zwingen. Erfolge gab es in Hamburg, Berlin und Frankfurt. In Stuttgart hingegen siegte ein Werbeblocker.

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Von
  • Torsten Kleinz
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Während das Grundsatzverfahren gegen Adblock Plus noch Jahre beanspruchen wird, hat sich Axel Springer auf eine Strategie juristischer Nadelstiche verlegt. Mit zahlreichen Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen erschwert das Verlagshaus den Herstellern von Adblockern das Geschäft. Dabei nutzt der Medienkonzern den "fliegenden Gerichtsstand" aus, bei dem der Kläger in Internetsachen meist freie Hand hat, vor welchem Gericht er Klage einreichen will.

Wichtigster Erfolg für den Verlag dürfte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts von vergangener Woche sein, die Einstweilige Verfügung gegen den Hersteller des populären Werbeblocker Adblock Plus aufrechtzuerhalten. Der Kölner Firma Eyeo wird damit untersagt, Anleitungen und Filter zu verbreiten, mit denen die Adblocker-Sperre auf Bild.de umgangen werden kann. Die Richter entschieden, dass die Schutzvorkehrungen des Angebots "BILDsmart" urheberrechtlich geschützt und es deshalb auch rechtswidrig sei, Umgehungs-Filterbefehle im "AdblockPlus"-Forum zu verbreiten als auch diese in der Filterliste von "AdblockPlus" zu verwenden, teilte das Unternehmen mit. Nutzer dieses Werbeblockers landen also auf der Sperrseite von Bild.de und müssen – je nach verwendetem Browser – den Adblocker in der Voreinstellung ganz deaktivieren, um auf die Seite zu gelangen.

Um dies zu erreichen beriefen sich die Verlagsanwälte auf Paragraph 95a des deutschen Urheberrechtes, der es verbietet, technischen Schutz wie die Verschlüsselung von Pay-TV zu umgehen. Axel Springers Anwälte konnten die Richter davon überzeugen, dass die Adblocker-Sperre auf bild.de einer solchen Softwareverschlüsselung juristisch gleichgestellt sei.

Mit dem gleichen Argument geht die vom Medienhaus beauftragte Anwaltskanzlei gegen den YouTuber Tobias Richter vor, der in seinem Kanal "Tobis Tricks" gezeigt hatte, wie bild.de trotz aktivierten Adblockers entsperrt werden kann. In einer Crowdfunding-Aktion hatte Richter mehr als 6000 Euro für eine negative Feststellungsklage gesammelt. Allerdings kamen ihm die Anwälte der Gegenseite zuvor, die ihn nun zuerst verklagen wollen.

Richters Anwalt Niklas Haberkamm zeigt sich gegenüber heise online optimistisch. Nach Ansicht des Anwalts erreicht die Adblocker-Blockade auf Bild.de bei weitem nicht das Schutzniveau des vom §95a geschützten Kopierschutzes. "Bildlich gesprochen hat die Sperre die Höhe einer Bordsteinkante – da kann man sich nicht wundern, wenn der Nutzer sie überwindet", erklärte Haberkamm. Springer könnte nach Ansicht des Anwalts ohne Probleme die Nutzer effektiv ausschließen können, die Werbung nicht akzeptieren wollen.

Springers Anwälte gehen zweigleisig vor. Während sie einerseits darauf klagen, dass die installierte Adblocker-Sperre auf bild.de nicht umgangen werden darf, versuchen sie für das weiterhin frei zugängliche Portal Welt.de generell den Einsatz von Adblockern zu unterbinden. Hier müssen sie wegen wettbewerblicher Behinderung klagen und nicht, weil ein Schutz umgangen wird.

Hiermit hatte Springer nun mehrere Erfolge. So hat das Berliner Landgericht nach Angaben des Verlags in dieser Woche eine einstweilige Verfügung erlassen, die es auch dem Anbieter einer kostenpflichtigen Werbeblocker-App verbietet, Werbeinhalte auf welt.de zu blockieren. Demnach entschieden die Berliner Richter, dass das Adblocking die verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Verlage gefährde. Ähnlich soll das Landgericht Frankfurt in zwei Verfahren entschieden haben – allerdings ohne mündliche Verhandlung. Ein Adblocker wurde daraufhin von dem Hersteller aus dem iTunes-Store zurückgezogen. Allerdings war die App unter dem Namen "Adshield" bisher kaum verbreitet und spielte unter den diversen anderen Blocker-Apps keine Rolle.

Das Landgericht Stuttgart hat diese Rechtsauffassung – wie zuvor mehrere Landgerichte – jedoch zurückgewiesen. Nach der Klage Springers gegen die Hersteller des iOS-Werbeblockers "Blockr" entschieden die Richter, dass ein vom Nutzer installierter Werbeblocker nicht als unmittelbare Behinderung gelte. So entschieden die Nutzer und nicht die Entwickler der Werbeblocker über den Einsatz. Welt.de sei auch nicht gezielt behindert worden. Die Betreiber müssten zwar auf Werbeeeinnahmen verzichten, auf die sie angewiesen seien. "Hier gilt jedoch die Wettbewerbsfreiheit: Ein bestimmtes Geschäftsmodell als solches ist wettbewerbsrechtlich nicht geschützt", heißt es in dem Urteil. (anw)