Facebook und "Hate Speech": Der schwierige Umgang mit Hass im Netz

Parallel zu den Flüchtlingszahlen hat der Hass zugenommen, den Menschen im Internet verbreiten. Auf Facebook, aber nicht nur dort geben sie sich schon das Gefühl, eine Mehrheit zu vertreten. Aktuelle und mögliche Reaktionen darauf hat c't beleuchtet.

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Hate Speech, Hasskommentare, Hetze
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Auf Facebook finden sich massenhaft fremdenfeindliche Beiträge, Aufrufe zur Gewalt und rassistische Fotomontagen, aber die Plattform reagiert zögerlich, wenn Löschungen gefordert werden. Angesichts der hasserfüllten Reaktionen auf Flüchtlinge geht c't im aktuellen Heft der Frage nach, was im Netz im Einzelfall wichtiger ist: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit oder der Schutz wehrloser Minderheiten?

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Lesen Sie den ganzen Artikel und das Interview zu "Hate Speech" bei c't:

Strafrechtlich relevant ist für diese Abwägung hierzulande die Volksverhetzung, ein Straftatbestand der sich bereits seit 1871 im Strafgesetzbuch findet und durch Gerichte sowie Gesetzesänderungen inzwischen ziemlich klar umrissen ist.

Trotz einer Strafanzeige gegen einen hohen Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung scheint der US-Konzern an dem fast uneingeschränkten Verständnis von Meinungsfreiheit aber festhalten zu wollen, wie es in den USA vorherrscht. Wohl auch, um eine rechtliche Fragmentierung der eigenen Plattform zu verhindern. Die Frage, wie mit volksverhetzenden Beiträgen umgegangen werden sollte, stellt sich jedoch nicht nur Facebook, sondern jedem Betreiber einer Meinungsplattform, etwa Massenmedien, Foren oder Blogs.

Was man tun kann oder sollte, wenn man auf solche Beiträge stößt, erörtern der Richter Ulf Buermeyer und der Rechtsextremismus-Forscher Johannes Baldauf im c't-Interview. Beide weisen darauf hin, dass die derzeit viel zitierte "Hate Speech" ein unjuristischer und schwer zu definierender Begriff ist. Volksverhetzung dagegen sei inzwischen ziemlich klar definiert.

Betreiber von Internetplattformen können sich der Beihilfe schuldig machen, lassen sie solche Beiträge stehen, obwohl sie Kenntnis davon haben. Trotzdem ist dem Phänomen "Hate Speech" rechtlich nur sehr begrenzt beizukommen, weshalb Baldauf und Buermeyer auch andere Gegenstrategien besprechen.

Lesen Sie den ganzen Artikel und das Interview zu "Hate Speech" aus der aktuellen c't online:

(mho)