EU: Neue Grenzschutztruppe mit Drohnen, verstärkte Grenzkontrollen mit biometrischer Identifikation

Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Sicherung der Außengrenzen vorgestellt. Neben erweiterten Kontrollen ausreisender EU-Bürger wird eine Ausweis-Datenbank aller Bürger angelegt, die ein Risiko darstellen.

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Finger statt PIN
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Von
  • Detlef Borchers

Das von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Verbesserung der inneren Sicherheit im Kampf gegen den Terror besteht in erster Linie aus einer Erhöhung des Grenz- und Küstenschutzes. Eine aus Frontex hervorgehende neue Agentur zur Sicherung der Außengrenzen soll mit mindestens 1000 Einsatzkräften gebildet werden und binnen drei Tagen durch weitere 1500 Grenzspezialisten aus europäischen Ländern verstärkt werden können.

Diese Truppe soll dort eingesetzt werden können, wo ein Mitgliedsstaat nicht in der Lage ist, die Außengrenzen zu sichern. Zudem soll die Truppe verstärkt Drohnen einsetzen können, um den Küstenschutz zu verbessern.

In zweiter Linie werden die Ausweiskontrollen intensiviert. Der deutsch-französische Vorschlag, "das Smart-Borders-Ein-/Ausreiseregister muss unter Nutzung biometrischer Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) auch auf EU-Bürger angewendet werden", findet sich in abgeschwächter Form im Maßnahmenkatalog wieder. Es werden systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Außengrenzen vorgeschlagen, bei denen die biometrische Identifikation von Fingerabdrucken und Lichtbild eine zentrale Rolle spielt:

"Durch den Vorschlag wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die biometrischen Identifikatoren in Reisepässen von EU-Bürgern zu überprüfen, wenn Zweifel an der Echtheit des Passes oder der Legitimität des Inhabers bestehen. Kontrollen werden von nun auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben".

Die Einrichtung einer neuen Datenbank wird von der EU-Kommission jedoch erheblich enger gefasst als im deutsch-französischen Vorschlag. In ihr sollen nur Personen gespeichert werden, bei den Treffer nach der "Abfrage einschlägiger Datenbanken" angezeigt wurden: " Das heißt, falls eine Person kein Risiko darstellt, wird der Abgleich nicht registriert und die Daten dieser Person werden nicht weiterverarbeitet. Ein derartiger Abgleich der Datenbanken wirkt sich nur minimal auf den Schutz personenbezogener Daten aus und lässt sich durch die Sicherheitsziele rechtfertigen", formuliert die EU-Kommission.

Auch für die Flüchtlinge enthält der Vorschlag der EU-Kommission eine Verbesserung. Sie sollen das Gegenstück zum deutschen Ankunftsausweis bekommen, ein "europäisches Standard-Reisedokument für die Rückführung", das Drittländern die Übernahme zurückgeschickter Flüchtlinge erleichtern soll.

Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun auf der Sitzung des EU-Rates diskutiert, die am Donnerstag beginnt. (jk)