Bundesregierung will Drohnen-Einsatz regeln

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet an Regeln für die Nutzung von zivilen Drohnen. Dabei soll es deutliche Unterschiede zwischen der gewerblichen und der privaten Nutzung geben.

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Bundesregierung will Drohnen-Einsatz regeln

(Bild: dpa, Felix Frieler)

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Von
  • Detlef Borchers

In Deutschland wird ähnlich wie in den USA an einer Regelung für den Besitz und den Betrieb von Drohnen gearbeitet. Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Grundsätzlich sollen alle Drohnen über 0,5 Kilogramm Fluggewicht gekennzeichnet und mit den Adressdaten ihrer Halter in einer Datenbank gespeichert werden.

Gewerbliche Drohnenbesitzer, die etwa in der Landwirtschaft oder bei der Überprüfung von Pipelines und Windkrafträdern mit ihren Systemen fliegen, müssen fliegerische Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen und sollen eine Fluglizenz vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten. Im Gegenzug soll für sie durch die zuständigen Landesbehörden die bisher geltende Regelung "Line of Sight" aufgehoben werden: Die Piloten könnten dann also auch Drohnen steuern, die außerhalb ihres Sichtbereiches unterwegs sind.

Private Drohnenbesitzer dürfen ihre Geräte bis zu einer Höhe von maximal 100 Meter aufsteigen lassen, und zwar "Line of Sight". Der Drohnenflug über "Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien" soll für diese Nutzergruppe grundsätzlich verboten werden. Berichte über außer Kontrolle geratene Drohnen oder Drohnen auf einer Wahlkampfveranstaltung lieferten Anreize für das weit gefasste Flugverbot durch das Verkehrsministerium. (anw)