Urteil: Hersteller darf Händler Produktverkauf auf Amazon untersagen

Wenn ein Markenhersteller Produkte an Händler liefert, darf er denen untersagen, die Waren auf dem Amazon Marketplace zu verkaufen. Das Einstellen auf Preissuchmaschinen darf er dagegen nicht verhindern.

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Einkauf bei Amazon

(Bild: dpa, Jan-Peter Kasper/Archiv)

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Hersteller dürfen Händlern untersagen, ihre Produkte auf dem Amazon Marketplace zum Verkauf anzubieten. Die Werbung auf Preisvergleichsportalen dürfen sie dagegen nicht untersagen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, das nun veröffentlicht wurde. Eine Fachhändlerin hatte geklagt, nachdem ein Hersteller von Markenrucksäcken den Vertrieb über Amazon und die Werbung in Preissuchmaschinen per Vertrag untersagt hatte.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Recht der Hersteller, zum Schutz der Marke den Vertrieb zu steuern. Auf Amazon erscheine das Angebot des Händlers als Angebot von Amazon, eventuell ohne das gewünschte Signal hoher Qualität des Produkts. Darauf habe der Hersteller auch keinen Einfluss, da es mit dem Onlinehändler keine vertragliche Beziehung gebe. Dass das Verkaufsportal vor allem für kleine Händler attraktiver sei, reiche nicht aus, um die Rechte des Herstellers derart zu beschränken. Der sei nicht verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen auf diese Weise zu fördern.

Bei Preissuchmaschinen sei die Situation anders, da die von Kunden lediglich zur Suche nach Händlern genutzt würden. Dem stehe der Schutz des Markenimages nicht entgegen.

Mit dem Urteil hat das Oberlandesgericht eine erstinstanzliche Entscheidung, die die Vertragsklauseln für ungültig erklärt hatte, teilweise abgeändert. Noch ist es aber nicht rechtskräftig, da eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zulässig ist. (mho)