Falschparker in Spielstraße bei Unfällen ohne Mitschuld

Falschparker müssen bei Unfällen in Spielstraßen nicht mithaften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren (Az.: 3 C 267/15) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem Fall hatte ein Mann in einer Spielstraße falsch geparkt

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Von
  • Christian Lorenz

(Bild: AXA)

Falschparker müssen bei Unfällen in Spielstraßen nicht mithaften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren (Az.: 3 C 267/15) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem Fall hatte ein Mann in einer Spielstraße falsch geparkt. Beim Rückwärtsrangieren stieß eine Frau mit dem abgestellten Auto zusammen. Sie klagte auf eine Mithaftung des Falschparkers. Doch das Gericht wies sie ab. In Spielstraßen dürfen Autos nur auf gekennzeichneten Flächen parken, damit Fußgängern und spielenden Kindern auf der Fahrbahn ausreichend Platz bleibt. Dieses Parkverbot sei jedoch nicht dafür da, dass Autos ungehindert fahren können, hieß es in der Begründung.

(dpa) (chlo)