Reaktion auf Kritik: Telekom bessert Kinderschutz-Software nach

Die Deutsche Telekom will eine Funktion in ihrer Kinderschutz-Software nachbessern. IT-Berater Alvar Freude hatte kritisiert, dass das Programm ungefragt Daten wie IP- und Mac-Adressen übermittelt.

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Deutsche Telekom

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Die Deutsche Telekom reagiert auf harte Kritik an ihrer Kinderschutz-Software. Man werde die Software nachbessern, versprach der Konzern. Auf dem 32. Chaos Communication Congress (32C3) hatte der Kommunikationsdesigner und IT-Berater Alvar Freude schwere Vorwürfe gegen mehrere Mechanismen in dem offiziell anerkannten Programm erhoben.

Bei jedem Systemstart und damit erfolgendem Zugriff auf die "Kinderschutz-Software" werde neben der IP-Adresse ungefragt die Mac-Adresse der Netzwerkkarte übertragen, monierte er. Dieser Transfer sei "klar rechtswidrig", die Software müsse daher "sofort vom Markt". Nun bestätigte die Telekom den Vorwurf: "Zutreffend ist, dass mit einem sogenannten Lizenzticket die Mac-Adresse und die IP-Adresse übermittelt werden. Die Deutsche Telekom wird die Übermittlung dieser Daten so schnell wie möglich abstellen", erklärte der Konzern.

Freude hatte außerdem kritisiert, dass seiner Erkenntnis nach eine manuell verschlüsselte Liste aufgerufener Webseiten an einen Telekom-Server gesendet werde. Das Programm spähe folglich offenbar auch das Surfverhalten der Kinder detailliert aus. Gegen diesen Vorwurf verwehrte sich die Telekom in einer Stellungnahme.

Es sei zwar richtig, "dass bei Nutzung der Kinderschutz Software die URLs übermittelt werden, die die Kinder versuchen, anzusurfen". Dies sei aber "eine Grundvoraussetzung, damit die Kinderschutz Software auch richtig arbeiten kann". Grundlage für die Filterung stellen demnach unterschiedliche Module wie FragFinn, das BPJM-Modul oder auch die Selbstklassifizierungen im age-de.xml-Format dar.

Wenn ein Kind seine Wunsch-Internetseite eintippe, frage "die Kinderschutz-Software zunächst nach, ob die Seite entsprechend der Altersklasseneinstufung freizugeben ist oder nicht. Je nach Ergebnis wird die Seite angezeigt oder blockiert. Für diesen Überprüfungsprozess muss sich die Kinderschutz-Software mit den dafür notwendigen Servern verbinden, das heißt, die URL wird übertragen." (hob)