Deutsches Patent- und Markenamt: Der Begriff "Maker Space" bleibt frei

Lange musste die deutsche Maker-Community zittern, jetzt kommt Entwarnung – das DPMA hat den Antrag einer Firma abgelehnt, die sich den Begriff "Maker Space" als Wortmarke schützen lassen wollte.

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Deutsches Patent- und Markenamt: Der Begriff "Maker Space" bleibt frei

Kein Zweifel: Der Begriff "Maker Space" ist in der Community gängig. Wer's nicht glaubt, muss nur mal die Bildersuche im Netz bemühen.

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Moritz Walter
  • Peter König
Inhaltsverzeichnis

Am 30. April 2015 sorgte folgender Tweet für Aufruhr in der Maker-Community:

Der Tweet, der für Aufregung sorgte.

Tatsächlich hatte ein Tochterunternehmen der UnternehmerTUM GmbH am 24. April 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag auf Eintragung der Wortmarke "Maker Space" gestellt.

Der Schritt sorgte für großes Unverständnis in der Maker-Community, denn der Begriff "Makerspace", der in der Zeit um 2005 in den USA entstand, war inzwischen weltweit in den Sprachgebrauch der Szene eingegangen und nicht zuletzt Namensbestandteil vieler Vereine (wenn auch manchmal in zwei Worten oder mit Binnenversalie als "Maker Space" oder "MakerSpace" geschrieben). Diese fürchteten nun um ihre namentliche Identität, denn mit einer erfolgreichen Eintragung der Marke hätte die künftige Nutzung des Begriffs in Vereins- und Domainnamen zu teuren Markenrechtsstreiten führen können. Mit großem Unmut begegnete daher die Maker-Community dem Versuch des jungen Unternehmens, den etablierten Begriff für sich markenrechtlich zu beanspruchen.

Die UnternehmerTUM GmbH befand sich Ende 2014 in den Vorbereitungen zur Ausgründung einer der der größten und und bestausgestatteten offenen Werkstätten Deutschlands, dem "MakerSpace". Verschiedene Kooperationen, unter anderem mit der BMW Group und dem US-amerikanischen Unternehmen TechShop waren hierfür geplant. So sollte die Werkstatt ursprünglich als TechShop-Filiale eröffnen, doch die Kooperation scheiterte und ein neuer Name für das Projekt musste gefunden werden. Kurzerhand wurde es umgetauft und am 1. Dezember 2014 als "UnternehmerTUM MakerSpace GmbH" gegründet, woraufhin eine Anwaltskanzlei mit der markenrechtlichen Absicherung beauftragt wurde.

Nach dem ersten Medienecho gab Phil Handy, General Manager der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH, schließlich am 6. Mai 2015 in der Kommentarzeile unter einem Artikel auf Hackaday ein öffentliches Statement zu der Angelegenheit ab und stellte klar, dass sein Unternehmen vorwiegend Ziele wie Bildungs- und Gründungsförderung verfolge und zu einer positiven Entwicklung in der Community beitragen möchte. Zwar wolle man den "den Namen uneingeschränkt für die Kommunikation nutzen", es sei aber nicht die Absicht, "anderen Werkstätten und Makerspaces den Namen streitig zu machen oder zu verbieten".

In einem Telefongespräch erklärte uns Phil Handy, dass die UnternehmerTUM MakerSpace GmbH ein gemeinnütziges Unternehmen sei, machte jedoch auch deutlich, dass das Unternehmen die Markenanmeldung nicht zurücknehmen und die Entscheidung des DPMA abwarten werde.

Eine erfolgreiche Eintragung der Marke hätte dennoch die Kontrolle über die Verwendung des Begriffs in die Hände eines einzelnen Unternehmens gelegt und so fieberten viele Makerspaces der nun gefällten Entscheidung des DPMA entgegen.

Das DPMA lehnte den Antrag auf Eintragung der Wortmarke "Maker Space" jetzt ab und nennt in seiner Begründung zwei Schutzhindernisse:

  • Zum einen die "fehlende Unterscheidungskraft", vermutlich aufgrund früher registrierter Wort-Bild-Marken und Vereinsnamen, deren Teil der Begriff "Maker Space" ist. So hat sich zum Beispiel die Messe Stuttgart in Zusammenhang mit ihrer Messe Hobby & Elektronik eine Wort-Bild-Marke für ihren Maker Space eintragen lassen. Bei einer solchen Kombinationsmarke ist im Unterschied zur reinen Wortmarke die Unterscheidbarkeit durch die eindeutige Kombination aus Text, Gestaltung und Farbgebung gewährleistet.
  • Zum anderen die "beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe". Damit erkennt das DPMA den Begriff "Makerspace" als einen Begriff des allgemeinen, freien Sprachgebrauchs an, der nicht markenrechtlich geschützt werden kann. Insbesondere soll anderen – Vereinen, Initiativen, aber auch anderen Firmen – die Möglichkeit freigehalten werden, den inzwischen etablierten Begriff für die Beschreibung ihres Angebots zu verwenden.

Unterm Strich bedeutet die Entscheidung des DPMA, dass sich der reine Begriff "Maker Space" nicht als Wortmarke schützen lässt und sich somit auch in Zukunft wohl kein Unternehmen oder andere Organisation die Rechte daran sichern kann. Umgekehrt bedeutet das auch, dass alle Initiativen und Firmen, die bisher den Begriff in ihrem Namen verwenden, das weiterhin ungehindert tun dürfen – was natürlich auch für die UnternehmerTUM MakerSpace GmbH gilt. (pek)