Firma durfte Mitarbeiter wegen privater Nachrichten kündigen

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durfte eine Firma einem Mitarbeiter auf Basis abgehörter, privater Nachrichten kündigen. Die Voraussetzungen sind in dem Fall jedoch ziemlich spezifisch.

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Gericht: Firma durfte Mitarbeiter wegen privater Nachrichten kündigen

(Bild: Heise)

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Arbeitgeber unter ganz bestimmten Umständen auch die private Kommunikation eines Mitarbeiters auswerten darf. In dem Fall ging es um einen rumänischen Ingenieur, dem sein Arbeitgeber gekündigt hatte, nachdem eine Auswertung von Chatprotokollen zeigte, dass der Mitarbeiter im Dienst mit seiner Verlobten und seinem Bruder gechattet hatte.

Dagegen hatte der Mitarbeiter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, weil er den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sah: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Laut einer Mitteilung des Gerichtshofs liegen in diesem Fall jedoch einige sehr spezifische Voraussetzungen vor, die das Vorgehen des Unternehmens decken.

Zunächst ging die Firma davon aus, beim Überwachen ausschließlich Daten zur eigentlichen Arbeit des Ingenieurs zu finden. Das Konto des Nachrichtendienstes hatte er auf Anfrage seines Arbeitgebers zur Kommunikation mit Kunden eingerichtet, laut der internen Regulierung dürfen Ressourcen der Firma nicht für private Zwecke eingesetzt werden. Nach Einschätzung des Gerichts war der Kläger ausreichend über diese Regeln informiert worden.

Laut dem Gerichtshof ist der Artikel 8 bei diesem Fall zwar zutreffend, jedoch sei es nicht unangemessen anzunehmen, dass der Arbeitgeber sicherstellen wolle, dass der Ingenieur seine Aufgaben während der Arbeitszeit erledige. Zudem habe das Gericht ausschließlich notwendige Details seiner privaten Korrespondenz verwendet und so ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Ingenieurs und denen der Firma eingehalten. (fo)