Luftreinhaltung: Der lange Weg zur Strafe

Ein langwieriger Prozess geht etwaigen Strafen gegen Deutschland wegen mangelhafter Luftreinhaltung voraus. Erst nach einem längeren Hin und Her zwischen der EU-Kommission und dem Mitgliedsland kann es letztlich zu einem Urteil kommen

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Luftreinhaltung: Der lange Weg zur Strafe
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Von
  • Florian Pillau

Ein langwieriger Prozess geht etwaigen Strafen gegen Deutschland wegen mangelhafter Luftreinhaltung voraus. Erst nach einem längeren Hin und Her zwischen der EU-Kommission und dem Mitgliedsland kann es letztlich zu einem Urteil kommen.

Auf welcher gesetzlichen Basis hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet?

Stuttgarts Luftverschmutzung darf als legendär gelten. Heute rief die Stadt Feinstaubalarm aus, Strafen drohen.

(Bild: Meliha Sarper, ACE)

Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt Deutschland gegen die im Juni 2008 erlassene EU-Luftqualitätsrichtlinie. Diese verlangt von allen Mitgliedsländern, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die Emissionen zu vermindern. Wo die Schadstoffkonzentrationen in der Luft die einschlägigen Grenzwerte überschreiten, sollen Luftqualitätspläne mit konkreten Maßnahmen erstellt werden. Deutschland hat im Sommer 2015 einen blauen Brief der Kommission wegen zu hoher Stickstoffdioxidbelastung erhalten, im Jahr zuvor wegen Feinstaubs.

Ist nur in Stuttgart die Situation so kritisch?

Das Mahnschreiben der EU listet für Deutschland 29 Gebiete auf, darunter auch Stuttgart, in denen anhaltend die Stickstoffdioxid- Grenzwerte – 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel – überschritten werden.

In welcher Phase befindet sich Deutschland gerade?

Die Bundesregierung hat bereits Stellungnahmen zu beiden Problembereichen abgegeben. Wenn sie der EU-Kommission nicht genügen, kann sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das Gericht kann in der ersten Runde in der Regel noch keine Strafe festsetzen. Erst wenn der Staat die vom Gerichtshof verhängten Maßnahmen nicht umsetzt, ist es möglich, in einem zweiten Verfahren Sanktionen festzusetzen. Es können zwei Arten von Geldstrafen verhängt werden: ein Pauschalbetrag und ein Zwangsgeld pro Tag. Klagen der Kommission sind bereits gegen Belgien und Bulgarien anhängig. Insgesamt hat die Kommission 17 Länder im Visier, darunter Österreich, Frankreich, Schweden, Italien und Ungarn.

Wie hoch können die Strafen sein?

Ihre Höhe hängt unter anderem ab von der Wirtschaftskraft des Landes und seinen Stimmen im Ministerrat sowie von der Dauer des Verstoßes. Nach grober Schätzung könnten auf Deutschland mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr zukommen – Kosten, die dann auf die einzelnen Gebiete heruntergebrochen werden. Für Stuttgart nennt die Deutsche Umwelthilfe eine Summe von bis zu einer Million Euro pro Tag.

(dpa) (fpi)