Verkehrsministerium: Öffentlich-Rechtliche sollen Einspeisegebühr an Kabelanbieter zahlen

Der Streit, ob ARD und ZDF den Kabelanbietern Geld für die Durchleitung ihrer Programme zahlen sollen, währt schon seit längerem. Jetzt meldet sich die Bundesregierung zu Wort – und bezieht Position.

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Techniker

(Bild: Unitymedia)

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Im Streit um die Kosten für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Programmen in die Kabelnetze hat sich das Bundesverkehrsministerium offenbar für eine Zahlungspflicht der Sender ausgesprochen. Laut einem Bericht des Handelsblatts geht dies aus einer gemeinsamen Erklärung des auch für digitale Infrastruktur zuständigen Ministeriums sowie der "Netzallianz“ hervor

In der Erklärung werden demnach die Länder und die Rundfunkkommission aufgefordert, für eine gesetzliche Klarstellung der Vergütungspflichten zu sorgen. Diese Klarstellung solle dabei eine "angemessene Vergütung" für Einspeisung und Übertragung enthalten. Die zusätzlichen Mittel für die Betreiber könnten dann auch dem Breitbandausbau zu Gute kommen.

Bei der an der Erklärung beteiligten Netzallianz handelt es sich um ein vom Bundesministerium ins Leben gerufenes, industrienahes Forum. Neben der Bundesnetzagentur und dem Ministerium selbst sind große Telekommunikationsunternehmen und Branchenverbände Mitglied. Eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums auf Anfrage von heise online steht zur Stunde noch aus.

Der Kabelverband Anga Com begrüßte jedenfalls schon mal, dass sich Netzallianz und Verkehrsministerium so einig sind. "Wir freuen uns, dass das BMVI dieses Anliegen unterstützt und setzen darauf, dass es diese Forderung gegenüber den Ländern jetzt auch aktiv vorantreiben wird“, erklärt Anga-Com-Präsident Thomas Braun.

In dem Streit zwischen Kabelnetzbetreibern und den Öffentlich-Rechtlichen geht es um viel Geld: Die Netzbetreiber müssen bestimmte Sender laut den Auflagen der zuständigen Landesmedienanstalten in ihren Netzen analog und digital verbreiten ("Must Carry"-Regeln). Dazu gehören die Öffentlich-Rechtlichen, die dafür bis Ende 2012 jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelanbieter Kabel Deutschland und die heutige Unitymedia gezahlt, die Verträge aber 2012 gekündigt haben. Eine Alimentierung der Kabelfirmen aus Gebührentöpfen sei nicht mehr zeitgemäß, hatte es damals von Seiten der Sender geheißen.

Die privaten Sender zahlen diese Vergütung nach wie vor, die Kabelanbieter wollen aber auch ARD und ZDF weiterhin zur Kasse bitten dürfen. Ihrer Ansicht nach folgt aus dem Zwang, die Sender zu verbreiten, auch die Verpflichtung dieser, sich an den Kosten dafür zu beteiligen. Gesetzlich ist eine solche Vergütungspflicht bislang nicht geregelt.

Kabel Deutschland und Unitymedia sind deshalb schon vor mehrere Gerichte gezogen, um die ARD-Sender und das ZDF zum Abschluss neuer Verträge zu zwingen. Bisher mit durchwachsenem Erfolg: Die Gerichte teilen zumeist die Meinung der Sendeanstalten und haben die "Must Carry"-Auflagen bestätigt, wollten daraus aber keine Zahlungspflicht ableiten. Der BGH hatte im Sommer 2015 zwei Verfahren zurück an die Vorinstanz verwiesen. (axk)