Offizieller Bericht der UN-Arbeitsgruppe: Freiheitsrechte von Julian Assange werden verletzt

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat ihre Entscheidung zum Fall Assange veröffentlicht. Demnach wurden die Freiheitsrechte des Wikileaks-Gründers bereits mit der Inhaftierung im Jahre 2010 und dem anschließenden Hausarrest verletzt.

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Offizieller Bericht der UN-Arbeitsgruppe: Assanges Freiheitsrechte werden verletzt

Die Arbeitsgruppe, die sich mit Assanges Fall befasste, gehört zum Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte

(Bild: un.org)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die bereits durchgesickerte Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen liegt nun im Wortlaut vor. Demnach wurden das Recht auf Bewegungsfreiheit von Julian Assange bereits am 7. Dezember 2010 von Großbritannien verletzt, als dieser für zehn Tage im Gefängnis von Wandsworth in Isolationshaft verbringen musste.

Auch der anschließende Hausarrest, bei dem Assange eine Fußfessel tragen und sich bei der Polizei melden musste, sich aber in Großbritannien bewegen konnte, wird von der Arbeitsgruppe als willkürliche Freiheitseinschränkung gewertet. Dies gilt nach Meinung der Juristen auch für die Zeit, die Assange in der Botschaft von Ecuador in London verbrachte. Die UN-Arbeitsgruppe fordert in ihrer Stellungnahme, dass Assange für die erlittene Freiheitsberaubung kompensiert werden muss.

Die Stellungnahme Nr. 54/2015 der UN-Arbeitsgruppe hat keine bindende Wirkung für Großbritannien, verpflichtet aber das Land zu einer Stellungnahme. Die drei beteiligten Staaten wurden über die Entscheidung der Arbeitsgruppe bereits am 22. Januar informiert. Die schwedische Voruntersuchung zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung in einem minderschweren Fall wurden von der UN-Arbeitsgruppe nicht berücksichtigt, ebensowenig wie der von Schweden ausgestellte Europäische Haftbefehl, der die Grundlage für die Verhaftung und den anschließend verhängten Hausarrest in Großbritannien bildete.

Für den Freitagmittag haben Assanges Anwälte eine Pressekonferenz angekündigt. Die schwedische Staatsanwaltschaft als Institution, die den EU-Haftbefehl ausstellte, hat bereits erklärt, dass die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe keinen Einfluss auf die weiter laufenden Ermittlungen gegen Assange habe. (anw)