Tempo 30: Bund will Einführung erleichtern

Die Bundesregierung will mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen. Länder und Kommunen sollen leichter auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können

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Von
  • Martin Franz

Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten sei „im Interesse der Sicherheit der Kinder“, so Dobrindt.

(Bild: ADAC)

Die Bundesregierung will nach einem Zeitungsbericht mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen. Länder und Kommunen sollen leichter auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können, schreibt die Süddeutsche Zeitung (Ausgabe vom 17. Februar 2016). Dafür gebe es bislang hohe Hürden, beispielsweise müsse nachgewiesen werden, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handele.

Die Idee kommt nicht aus der Bundesregierung. Schon im Oktober 2015 hatten die Verkehrsminister der Bundesländer vorgeschlagen, vor „sensiblen“ Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen künftig Tempo 30 zur Regel zu machen. Die Verkehrsbehörden sollten aber, hieß es damals, in Ausnahmefällen auch Tempo 50 anordnen können.

„Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Dies sei „im Interesse der Sicherheit der Kinder.“ Dem Entwurf des Verkehrsministeriums zufolge soll es weitere Änderungen geben. Neu geregelt werde etwa, dass E-Bike-Fahrer künftig auch Radwege nutzen können. Und Kinder auf Fahrrädern sollen künftig von Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Bislang ist das verboten.

(dpa) (mfz)