Drohnen-Registrierung in den USA: Strafen bis zu 250.000 Dollar

Bis Freitag sollen auch die letzten zivilen Drohnen in den USA registriert sein. Kommen die Piloten ihrer Registrierungspflicht nicht nach, können sie mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bis zu 250.000 US-Dollar und drei Jahre Haft sind möglich.

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Drohnen Registrierung Anleitung USA FAA

(Bild: DJI<br>)

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Am Freitag, den 19. Februar, endet die Frist zur Registrierung aller kleinen unbemannten Flugobjekte (UAV) in den USA. Daran erinnert die US-Luftfahrtbehörde (FAA) und weist darauf hin, welche Strafen Denjenigen drohen könnten, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen und die bei einem Vergehen erwischt werden. So reichen die Ordnungsgelder bis zu einer Strafgebühr von 27.500 US-Dollar. Die "criminal fine" darf mit bis zu 250.000 US-Dollar noch weitaus höher ausfallen. Hinzu könne noch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.

Seit dem 21. Dezember 2015 müssen Piloten von UAV ihre Fluggeräte in den USA registrieren. Betroffen sind Geräte, die mehr als 250 Gramm und maximal 25 Kilogramm wiegen. Die Registrierung gilt für jeweils drei Jahre und für alle Fluggeräte eines Eigentümers. Mit der Registrierung erhalten die Eigentümer eine Nummer, die auf jedes ihrer UAV anzubringen ist. Das Registrierungszertifikat der FAA muss ein Pilot bei Flügen außerdem immer mit sich führen – ob nun ausgedruckt oder auf dem Smartphone gespeichert.

Jeder Pilot erhält eine Nummer für seine kleinen unbemannten Fluggeräte, UAS bzw. UAV (unmanned aerial vehicle).

(Bild: FAA )

Die FAA hatte Piloten verschiedene Übergangsfristen für die Registrierung gewährt und auch mit einer Rückzahlung der Registrierungsgebühr von fünf US-Dollar geworben. So wurde Piloten, die ihre Fluggeräte bis zum 22. Januar registrierten, die Gebühr erstattet. Außerdem wurde Piloten von Fluggeräten, die noch vor dem 21. Dezember angeschafft wurden, die Frist bis zum 19. Februar 2016 eingeräumt. Alle Piloten, die ab dem 21. Dezember eine Drohne oder ein Modellflugzeug kauften oder geschenkt bekamen, mussten ihre UAV noch vor dem ersten Flug registrieren.

Bis zum 24. Januar hatten sich laut FAA schon rund 300.000 Hobbypiloten registriert. Bis heute sollen es 342.000 sein. Über die tatsächliche Zahl der registrierten Drohnen sagt die Zahl nichts aus, da jeder Pilot mehrere UAV besitzen kann. Während bisher nur zivile Drohnen registriert werden müssen, arbeitet die FAA bereits an einem Registrierungssystem für kommerziell genutzte Drohnen. Dieses soll laut FAA am 21. März kommen.

Die App B4UFLY kann unter anderem vor Flugverbotszonen warnen.

(Bild: FAA )

Um Hobbypiloten das Einhalten der FAA-Regularien zum Fliegen von zivilen Drohnen zu erleichtern, hat die FAA Anfang 2016 eine App herausgegeben. B4UFLY soll Hobbypiloten unter anderem zeigen, wo sie ihre Flugobjekte fliegen lassen dürfen oder welche Einschränkungen in bestimmten Zonen gelten. Erst kürzlich wurden etwa Änderungen bei den Flugzonen rund um Washington D.C. vorgenommen. (kbe)