Ab-in-den-Urlaub: Unister wegen Gutscheinen abgemahnt

50 bis 100 Euro Cashback-Rabatt verspricht das Portal Ab-in-den-Urlaub nach Buchung einer Reise. Auf das Geld warten laut einem Bericht des NDR immer noch viele Kunden, weshalb nun die Wettbewerbszentrale eingeschritten ist.

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Ab-in-den-Urlaub: Unister wegen Gutscheinen abgemahnt

(Bild: Screenshot)

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Der Webportal-Betreiber Unister ist von der Wettbewerbszentrale wegen Unregelmäßigkeiten bei Gutscheinen abgemahnt worden. Laut einem Bericht des NDR bot das Unister-Portal „Ab-in-den-Urlaub“ Reisewilligen per Post und online Geld-Gutscheine an, die spätestens 28 Tage nach gebuchter Reise ausgezahlt werden sollten. Dem Bericht zufolge warten zahlreiche Kunden bislang vergeblich auf Auszahlung der 50 bis 100 Euro umfassenden Cashback-Rabatte.

Bei der Wettbewerbszentrale seien deswegen inzwischen viele Beschwerden eingegangen, so dass diese eine Abmahnung erteilte. Nicht nur Kunden seien betroffen, sondern auch konkurrierende Portale, denen die Kundschaft mit irreführenden Angeboten weggelockt werde. Gegenüber dem NDR rechtfertigte Unister die Verzögerungen damit, dass die Auszahlung "ein komplexer manueller Prozess“ sei. "Eine pünktliche Auszahlung kann nur unter dem Vorbehalt der korrekten Eingabe der Bankverbindungen sowie eines korrekten Gutscheincodes erfolgen", hieß es.

Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Verhalten jedenfalls einen Wettbewerbsverstoß. Die Selbstkontroll-Einrichtung der Wirtschaft fordert laut NDR, Unister solle nicht mehr mit den Gutscheinen werben und auch keine Auszahlung binnen 28 Tagen mehr versprechen. Bis spätestens zum 1. März müsse das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgeben.

Unister gab sich allerdings gelassen. "Wir gehen aktuell davon aus, dass die Abmahnung weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt ist, unter anderem auch, weil die Auszahlungssystematik nunmehr von der in Einzelfällen immer wieder fehleranfälligen Überweisung auf die Zustellung von Schecks umgestellt wurde“, erklärte ein Sprecher gegenüber der Allgemeinen Hotel- und Gaststättenzeitung. Mit der Umstellung der Auszahlung sollen Komplikationen künftig vermieden werden. (axk)