Datenschutz: EU-Bürger erhalten theoretisch Klagemöglichkeit in den USA

US-Präsident Barack Obama hat den umstrittenen "Judicial Redress Act" unterzeichnet, wonach EU-Bürger fortan gegen Datenschutzverletzungen den US-Gerichtsweg beschreiten können sollen. Der Anspruch ist aber sehr löchrig.

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Datenschutz: EU-Bürger erhalten theoretisch Klagemöglichkeit in den USA

So sieht es aus, wenn Barack Obama ein Gesetz unterschreibt. Hier im Jahre 2012

(Bild: whitehouse.gov)

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EU-Bürger können jetzt unter gewissen Umständen nach Datenschutzverstößen gegen US-Behörden klagen. US-Präsident Barack Obama hat am Mittwoch als Rechtsgrundlage den "Judicial Redress Act" unterschrieben und damit in Kraft gesetzt. Prinzipiell sollen damit EU-Bürger theoretisch die gleichen Mittel in der Hand haben, Datenschutzbestimmungen strafrechtlich in den Vereinigten Staaten durchzusetzen, wie sie US-Bürger in Europa bereits genießen.

Praktisch sieht es aber anders aus: So müssen EU-Bürger – anders als US-Personen – zunächst versuchen, ihre Datenschutzrechte auf dem Verwaltungsweg durchzusetzen, wie der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ausführt. Erst wenn sie damit endgültig gescheitert sind, dürfen sie ein US-Gericht anrufen. Mehrere US-Ministerien können die Klageberechtigung zudem unter anderem wieder entziehen, wenn Firmen darin eingeschränkt würden, Daten für den Zweck der Berichterstattung über oder Vorbeugung von Straftaten an die US-Regierung zu übermitteln.

Der Gesetzentwurf galt wegen dieser und zahlreicher anderer Ausnahmen schon frühzeitig als Farce. Der Senat nahm die Klagemöglichkeit für EU-Bürger dann noch ausdrücklich heraus, wenn es um Interessen der "inneren Sicherheit" der USA geht.

Der Judicial Redress Act soll trotzdem einen Kernbestandteil des transatlantischen Rahmenabkommens für den Datenschutz im Strafverfolgungsbereich bilden. Der Juristische Dienst des EU-Parlaments hatte hier bereits gerügt, dass sich das vorgesehene Klagerecht nicht auf Angehörige von Drittstaaten erstrecke, die in einem EU-Mitgliedsstaat lebten und so ebenfalls unter europäisches Recht fielen.

Das Gesetz soll zudem den als Safe-Harbor-Nachfolger geplanten "Privacy Shield" untermauern. Der Europäische Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung gegen das ursprüngliche Abkommen zum transatlantischen Transfer von Unternehmensdaten aber bereits unterstrichen, dass in keiner Vereinbarung der EU die "innere Sicherheit" von Drittstaaten über die europäische Grundrechtecharta gestellt werden darf. Genau dies sieht der Judicial Redress Act aber vor.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßte das neue Gesetz trotz all seiner Löcher als "historische Errungenschaft bei unseren Bemühungen, das Vertrauen in transatlantische Datenflüsse wiederherzustellen". Damit sei der Weg geebnet, um das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Parallel arbeite die Kommission weiter daran, den geplanten "Datenschutzschild" fertig zu stellen. Dem Vernehmen nach will die Brüsseler Regierungseinrichtung den entsprechenden Text am Montag finalisieren und im Anschluss veröffentlichten.

Lesen Sie dazu auch eine Analyse des Gesetzestexts bei c't:

(anw)