Abgas-Skandal: Erste Klage gegen VW in Deutschland

Im Abgas-Skandal zieht am Mittwoch (2. März 2016; 9.45 Uhr) erstmals ein privater Autokäufer in Deutschland gegen den Volkswagen-Konzern vor Gericht. Der Kunde aus dem Ruhrgebiet verlangt von seinem Autohaus die Rückabwicklung des Kaufvertrages

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Von
  • Martin Franz

Im Abgas-Skandal zieht am Mittwoch (2. März 2016; 9.45 Uhr) erstmals ein privater Autokäufer in Deutschland gegen den Volkswagen-Konzern vor Gericht. Der Kunde aus dem Ruhrgebiet verlangt von seinem Autohaus die Rückabwicklung des Kaufvertrages. „Mein Mandant will seinen VW Tiguan mit der Schummel-Software zurückgeben“, sagte sein Anwalt Dietrich Messler der Deutschen Presse-Agentur vor dem Start des Verfahrens am Bochumer Landgericht.

Der Kläger sei vergleichsbereit und würde seinen alten Tiguan gegen einen neuen tauschen.

(Bild: Volkswagen)

Der tatsächliche Schadstoffausstoß des Wagens, der deutlich über den offiziellen Herstellerangaben liege, sei ein Sachmangel. Eine technische Nachbesserung des Fahrzeugs lehne der Besitzer ab. Der Kläger sei aber vergleichsbereit und würde auch einen neuen Wagen kaufen, wenn man ihm den Kaufpreis minus Wertverlust erstatte, erklärte der Anwalt. Bei einem Kaufpreis von rund 37.000 Euro entspreche die mögliche Erstattung für den ein Dreivierteljahr alten Wagen einer Summe von mehr als 30.000 Euro.

Auch Ferdinand Dudenhöffer äußert sich zu diesem Thema. Er räumte der Klage keine sehr großen Erfolgschancen ein. „VW kann sich bei der großen Zahl von betroffenen Autos gar nicht erlauben zurückzuweichen“, sagte er. „Die werden bis zur letzten Instanz klagen.“ In Deutschland und der EU hätten die Kunden schlechtere Chancen, weil sich die Schadstoffmessung am normierten Testzyklus, nicht am alltagsnahen Betrieb orientiere.

Von den Manipulationen sind in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. Volkswagen will die Wagen Schritt für Schritt in einer riesigen Rückrufaktion nachbessern. Wegen des Abgas-Skandals sind noch weitere Klagen anhängig – unter anderem Verfahren, die sich nicht gegen Autohäuser, sondern gegen den Konzern direkt richten.

(dpa) (mfz)