Schweizer Vorratsdatenspeicherung: Es bleibt bei sechs Monaten

Telefonranddaten werden in der Schweiz weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, bei der geltenden Frist zu bleiben. Damit ist das Überwachungsgesetz BÜPF auf der Zielgeraden.

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Von
  • Tom Sperlich

Am Donnerstag stimmte der Schweizer Nationalrat für eine Beibehaltung der sechsmonatigen Aufbewahrungsdauer von sogenannten Randdaten aus dem Fernmeldeverkehr. Mit diesen lässt sich feststellen, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat, wen an wen schreibt. Die elektronischen Kommunikationsdaten werden in der Schweiz bereits seit über 10 Jahren gespeichert. Es geht insgesamt um die Revision – sprich Verschärfung – des "Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (BÜPF) dessen Grundzüge bereits seit vergangenem Jahr von den beiden Häusern des Parlaments festgelegt wurden.

Demnach wurde noch im vergangenen Jahr von beiden Räten für eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate gestimmt. Doch im Dezember 2015 revidierte der Ständerat bereits seine ursprüngliche Entscheidung: Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem drohenden Referendum. Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin umstritten. Eine Verlängerung könne die ganze Vorlage gefährden.

Um mit dem BÜPF endlich voranzukommen, revidierte nun auch der Nationalrat seine ursprüngliche Entscheidung – somit bleibt es bei der sechsmonatigen Speicherung der 'Randdaten'. Auch die im Postverkehr erhobenen „Randdaten“ müssen die Anbieter von Postdienstleistungen weiterhin sechs Monate lang vorhalten. Hier soll es laut Medienberichten vor allem um die Absender- und Empfänger-Daten von eingeschriebenen Sendungen gehen. Umstritten ist zwischen den Räten auch noch, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen oder nicht. Dies befürwortet der Nationalrat. Der Ständerat kann sich dies auch in einer ausländischen Cloud vorstellen.

Das Gesetz geht mit dieser letzten Differenz nun nochmal zurück an den Ständerat und ist damit quasi auf der Zielgeraden. Doch entscheiden wird darüber voraussichtlich das Volk. Verschiedene Organisationen und Parteien trafen kürzlich zusammen, um die Sammlung von Unterschriften für "ein Referendum das unausweichlich ist", vorzubereiten.

[Update 04.03.2016 – 16:00 Uhr] Einige Einzelheiten wurden ergänzt. (kbe)