Kein Einzelverbindungsnachweis für Internet-by-Call

Seit einiger Zeit erhalte ich für meine Internet-by-Call-Verbindungen keinen Einzelverbindungsnachweis mehr. Ist der Anbieter denn nicht verpflichtet, einen solchen zu erstellen?

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Von
  • Urs Mansmann

Seit einiger Zeit erhalte ich für meine Internet-by-Call-Verbindungen keinen Einzelverbindungsnachweis mehr. Ist der Anbieter denn nicht verpflichtet, einen solchen zu erstellen?

Die Pflicht, einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen, besteht nur für den Sprachtelefoniedienst. Bei speziellen Internet-Einwahlnummern, beginnend mit 0191, 0192 und 0193, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis. Im Streitfall muss der Anbieter aber trotzdem nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist.

Einige Anbieter stellen eine Verbindungsübersicht online zur Verfügung - allerdings nur für angemeldete Kunden. Wer bei der Nutzung verschiedener Anbieter die Übersicht behalten will, sollte ein entsprechendes Tool installieren, das die Verbindungen aufzeichnet, beispielsweise das Shareware-Programm OnlineCounter von SWR3. Nur so lassen sich die Internet-by-Call-Verbindungen auf der Telefonrechnung überprüfen. (uma)

(uma)