Facebooks Like-Buttons: Gericht fordert Aufklärung über Datenweitergabe

Über Like-Buttons sammelt Facebook auch auf Webseiten anderer Anbieter Daten über die Nutzer. Ein Gericht hat Verbraucherschützern nun zugestimmt, dass Unternehmen über die Datenweitergabe aufklären müssen.

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Facebooks Like-Buttons
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In einer Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten zum Surfverhalten von Kunden schon beim Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer.

Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils. "Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.

Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des "Like"-Buttons abgemahnt.

Von c't gibt es mit dem "Shariff" eine datenschutzfreundlich unbedenkliche Version der Social-Media-Buttons, die von anderen Seiten eingebunden werden können. Diese Buttons werden erst durch einen Klick des Nutzers aktiv und können davor keine Daten an Facebook, Google+ oder Twitter schicken. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hatte den "Shariff" gelobt und erklärt, dass diese Technik für Webseitenbetreiber obligatorisch sein sollte. c't hat den Quellcode als Open Source auf Github veröffentlicht.

Lesen Sie Einzelheiten und Tipps zum Einbinden des Shariffs bei c't:

Außerdem gibt es dazu ein spezielles Themenforum:

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(mit Material von dpa) / (mho)