Streik beim Europäischen Patentamt beschlossen

91 Prozent der Teilnehmer an einer Urabstimmung haben für einen eintägigen Warnstreik beim Europäischen Patentamt gestimmt. Der Streiktermin könnte mit einer Sitzung des Verwaltungsrats zusammenfallen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
Europäisches Patentamt in München
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Das zwischen der Leitung des Europäschen Patentamts (EPO) und einer Mini-Gewerkschaft geschlossene Abkommen hat das Verhältnis zur weit größeren Arbeitnehmerorganisation SUEPO nicht verbessert. Sie hat die 6000 Mitglieder des EPO jetzt über einen Warnstreik abstimmen lassen: Von den fast 4100 Teilnehmern sprachen sich 3700 (91 Prozent) für den Ausstand aus. Das Patentamt hatte Ende 2015 zwei SUEPO-Führer disziplinarisch belangt und im Januar 2016 entlassen.

Da der EPO-Präsident Benoît Battistelli mindestens fünf Arbeitstage vor einem Streik darüber informiert sein muss, könnten die Mitarbeiter Mitte kommender Woche die Arbeit niederlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird sich der Verwaltungsrat des Amts (AC) treffen, sodass die Vertreter der 38 Länder, die das EPO tragen, direkt mit protestierenden Mitarbeitern konfrontiert würden.

In einem Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk erklärte Friedrich Rödler, ehemals AC-Mitglied, warum das hilfreich sein könnte: "Der Verwaltungsrat ist bei seinen Beschlüssen auf jene Informationen angewiesen, die er selbst vom Präsidenten des Amtes erhält. Über andere Informationen verfügt er nicht." Immerhin scheint das Gremium inzwischen etwas unruhiger zu werden. So hatte sich der AC-Vorsitzende Jesper Kongstad kürzlich beklagt, mit Battistelli sei kein Dialog über eine Verbesserung der Beziehungen zur Gewerkschaft möglich. In einem Entwurf für die anstehende AC-Sitzung verlangte Kongstadt, Battistelli solle die Diszplinarmaßnahmen gegen die SUEPO-Führung bis zur Klärung durch eine externe Untersuchung aussetzen.

Im EPO schwelt seit Jahren ein Konflikt um die Arbeitsbedingungen. Battistelli hat es sich zum Ziel gesetzt, die Produktivität der Behörde zu erhöhen. Nach Auffassung der SUEPO führe das zu schlechter geprüften und damit möglicherweise nichtigen Patenten. Die EPO-Mitarbeiter können sich nicht an deutsche Arbeitsgerichte wenden, da die Behörde eine zwischenstaatliche Organisation ist, die keinem nationalen Recht unterliegt. Rechtsmittel können sie nur bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf einlegen. Die ILO hat sich bereits über die wachsende Klageflut aus dem EPO beschwert. (ck)