Europäisches Patentamt: Verwaltungsrat schimpft mit dem Präsidenten

Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts zeigt sich zwar unzufrieden mit dem Präsidenten der Behörde. Zur Rücknahme oder Überprüfung von Entscheidungen zwingt er ihn jedoch nicht.

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Gebäude des Europischen Patentamts in München
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Von
  • Christian Kirsch

Vor der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrats (AC) für das Europäische Patentamt (EPO) hat sich der AC-Vorsitzende Jesper Kongstadt verärgert über den Umgang des EPO-Präsidenten Benoît Battistelli mit den Beschäftigten gezeigt. Er verlangte, die jüngsten Entlassungen und Disziplinarmaßnahmen gegen Führer der EPO-Gewerkschaft Suepo sollten von unabhängigen Dritten überprüft werden.

Nach dem Ende der zweitägigen AC-Sitzung kann von solchen Schritten keine Rede mehr sein. Zwar macht der Verwaltungsrat deutlich, dass er Battistellis Vorgehen nicht billigt, doch revidieren will er dessen Entscheidungen nicht. Für die Zukunft möge der EPO-Präsident doch darauf achten, dass die Öffentlichkeit seine Disziplinarmaßnahmen auch als fair wahrnehme. Zudem solle er deren Überprüfung durch externe Gutachter oder Schiedsgerichtsverfahren "in Betracht ziehen".

Änderungen soll es dem AC-Beschluss zufolge bei den Regeln für die Beschäftigten (staff regulations) geben, insbesondere die interne Untersuchungseinheit des EPO betreffend. Auf deren Arbeit hatte sich Battistelli in der Vergangenheit unter anderem bei der umstrittenen Suspendierung eines Patentrichters und Entlassung der Gewerkschaftsführer gestützt. Die Untersuchungseinheit hatte auf öffentlich zugänglichen Rechnern im EPO Keylogger installiert, um einem angeblichen Verleumder der Behörde auf die Spur zu kommen.

Außerdem soll Battistelli sich mit beiden EPO-Gewerkschaften auf Regeln für eine Zusammenarbeit verständigen. Der Präsident hatte Anfang März 2016 den Abschluss eines solchen Übereinkommens groß verkündet, dabei jedoch vergessen zu erwähnen, dass die unterzeichnende Gewerkschaft weniger als 100 der insgesamt über 6000 EPO-Mitarbeiter vertritt. Die Suepo mit 3400 Mitgliedern weigert sich bislang, das Papier zu unterschreiben. Es sieht unter anderem vor, dass sich die Gewerkschaft an die internen Regeln des EPO zu halten haben – die kann die Behörde jedoch einseitig ändern.

Im EPO schwelt seit langem ein Streit über die von Battistelli betriebene Effizienzsteigerung und die damit verbundenen Arbeitsbedingungen. Patentprüfer kritisieren das Vorgehen, da zu schnell erteilte Patente möglicherweise nicht gründlich geprüft und deshalb angreifbar seien. Sie wehrten sich bereits 2012 gegen das Vorhaben, aus dem Überschuss des Amts Boni zu zahlen, da das zur Erteilung von Patenten verleiten könne. Seinen damaligen Überschuss von 89 Millionen Euro hat das EPO 2015 fast verdoppelt.

Mitarbeiter müssen sich nach den EPO-Regeln während einer Krankschreibung täglich zwischen 10 und 12 sowie 14 und 16 Uhr zu Hause aufhalten. Das EPO behält sich vor, in diesen Zeiten einen Arzt zur Kontrolle vorbeizuschicken. Wer von der internen Untersuchungskommission zu einem Gespräch vorgeladen wird, darf weder die Aussage verweigern noch einen Anwalt mitbringen.

Das Europäische Patentamt wird von 38 Ländern getragen, zu denen auch Nicht-EU-Mitglieder wie die Türkei und die Schweiz gehören. Es unterliegt als zwischenstaatliche Organisation keinem nationalen Recht. Deshalb haben seine Mitarbeiter keine Möglichkeit, vor den Gerichten ihres Arbeits- oder Herkunftslandes gegen das EPO zu klagen. Sie sind zunächst auf interne Gremien angewiesen und können nur bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf klagen. Dort dauern Verfahren bis zu zehn Jahre, und die ILO hat sich 2015 über die Klageflut aus dem EPO beschwert. (ck)