Die Hotspot-Wüste lebt: Freude über Ende der WLAN-Störerhaftung

Nach langem Gezanke hat sich die Koalition darauf geeinigt, offenen Funknetzen den Weg zu ebnen. IT- und Providerverbände sprechen von einer "überaus guten Nachricht". Einen Haken gibt es aber noch.

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WLAN-Spot in Berlin

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Lesezeit: 4 Min.
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Die Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat gewirkt: Schwarz-Rot hat sich am Mittwochmorgen auf die lange umstrittene Reform des Telemediengesetzes (TMG) geeinigt, mit der Hotspot-Betreiber möglichst weit von der Störerhaftung befreit werden sollen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den abschließenden Gesprächen ihre Forderung aufgegeben, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um vor allem Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.

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Die Regierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass WLAN-Anbieter als klassische Zugangsanbieter anzusehen sind. Damit können sie die allgemeinen Haftungsprivilegien für Provider beanspruchen und müssen das Nutzerverhalten nicht vorsorglich im Blick behalten. Es werde "endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen" und der Weg für offene Funknetze hierzulande freigemacht, schreiben die SPD-Netzpolitiker Christian Flisek, Lars Klingbeil und Marcus Held in einem gemeinsamen Blogeintrag

Unionssprecher hatten zu bedenken gegeben, dass das Ende der Störerhaftung wohl nur gewerbliche Anbieter für sich reklamieren könnten. "Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten", halten die SPD-Experten dagegen. Die Privilegien umfassten horizontal sowohl die straf-, die verwaltungs- wie auch die zivilrechtliche Haftung, sodass Abmahnungen wegen Rechtsverstößen von Nutzern weitgehend ausgeschlossen sein sollten.

Die Sache hat aber noch einen Haken: Man werde wohl noch abwarten müssen, ob Richter es genauso sähen, dass die Anbieter nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten, heißt es einschränkend in SPD-Kreisen. Gerichte könnten zudem weiter Websperren anordnen.

Den umstrittenen Paragraphen aus dem Regierungspapier, wonach die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärft werden sollte, hat die Koalition in einen Entschließungsantrag umgewandelt. Die Bundesregierung soll demnach auf EU-Ebene anregen, ob der Rechtsrahmen für Hostprovider auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überarbeitet werden muss, "um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können".

Ebenfalls in einen Prüfauftrag gemündet ist das Drängen von CDU/CSU, einen erweiterten Auskunftsanspruch im TMG zu verankern. Der Bundesrat hatte sich im Lauf des Verfahrens dafür stark gemacht, dass eBay, Facebook, Google und andere Online-Dienste Bestands- und Nutzungsdaten auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten herausgeben müssen. Damit wollen die Länder es ermöglichen, etwa Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren besser zu bekämpfen. Ob dies sinnvoll ist, soll nun die Bundesregierung ausloten.

Der netzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, wertete das Ergebnis insgesamt als "guten Kompromiss". Die Voraussetzungen für die Verhandlungen mit der SPD hätten sich geändert, seit der EuGH die Weichen in Richtung Aus für die Störerhaftung gestellt habe. Der Netzexperte der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte, "dass die Union ihre jahrelange Blockade in Sachen Störerhaftung nun offenbar endlich beendet hat".

Die Internet- und IT-Wirtschaft hat das Ergebnis der Koalitionsgespräche begeistert aufgenommen, das schon in der kommenden Sitzungswoche vom Bundestag besiegelt werden soll. "Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen", erklärte Bernhard Rohleder vom Digitalverband Bitkom. Die Reform mache den Weg frei für den Ausbau von Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften, anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und kommunalen Bereichen.

Oliver Süme vom Providerverband eco freute sich über eine "überaus gute Nachricht", da Deutschland im Vergleich zu anderen Nationen "eine echte Hotspot-Wüste" gebildet habe. Die gefundene Lösung sei "die einzig richtige und praktikable". Oliver Grün vom Bundesverband IT-Mittelstand (Bitmi) betonte: "Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung." Er sei froh, dass Schwarz-Rot den Empfehlungen von Sachverständigen gefolgt sei und den Entwurf grundlegend überarbeiten wolle. (vbr)