Moses P. vs. Kraftwerk: Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling

Der Rechtsstreit über die Kopie einer Rhythmussequenz der Musikgruppe Kraftwerk geht in eine neue Runde. Die Karlsruher Richter bescherten Moses P. einen Teilerfolg und verwiesen den Fall zurück an den BGH. Der müsse die Kunstfreiheit stärker gewichten.

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(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd/Archiv- und Symbolbild)

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Im Streit über die Verwendung einer Rhythmussequenz von zwei Sekunden hat Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde. Der Komponist und Produzent Moses P. hatte die Sequenz im Jahr 1997 ohne nachzufragen aus dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" kopiert und als Schleife unter den Song "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Der Rechtsstreit darüber, ob das rechtswidrig war, dauert inzwischen mehr als ein Jahrzehnt.

2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren um Unterlassung und Schadenersatz gegen Moses P. entschieden und der Song musste aus dem Handel genommen werden. Dagegen hatte Pelham gemeinsam mit anderen Produzenten und Musikern geklagt – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten, entschieden die Karlsruher Richter.

Die Urteile trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte er. (Az. 1 BvR 1585/13) (mit Material der dpa) / (mho)