Offene Hotspots: Koalitionstext zum Aus der WLAN-Störerhaftung steht

Mit einer Änderung des Telemediengesetzes wollen CDU/CSU und SPD festschreiben, dass die Haftungsprivilegien für Provider auch für WLAN-Anbieter gelten. Das Manko möglicher gerichtlicher Unterlassungsansprüche bleibt.

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Offene Hotspots: Koalitionstext zum Aus der WLAN-Störerhaftung steht

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

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Nach Tauziehen in der vergangenen Woche haben die Regierungsfraktionen jetzt den Text für die vor drei Wochen vereinbarten Änderungen am Regierungsentwurf für ein WLAN-Gesetz fertig. Laut dem heise online vorliegenden Papier sollen mit einem neuen Paragraph 8 Absatz 3 Telemediengesetz (TMG) auch Diensteanbieter die allgemeinen Haftungsfreistellungen für Provider bekommen, "die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen".

Damit will die große Koalition das Ende der Störerhaftung besiegeln. Es solle "jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art" beschränkt werden, heißt es in der Begründung. Dies gelte für straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aspekte genauso wie für Handlungen Dritter.

Schwarz-Rot verweist dabei auch auf die Linie, die der Generalanwalt Maciej Szpunar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Europäischen Gerichtshof (EuGH) jüngst vorgezeichnet hat. Demzufolge sind Hotspot-Anbieter nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern verantwortlich. Die Koalition konnte sich aber nicht dazu durchringen, Dienste- oder Zugangsanbieter klipp und klar von jeglichen Unterlassungsansprüchen auszunehmen, wie dies der Verein Digitale Gesellschaft und die Opposition forderten. Juristen wie der Berliner Richter Ulf Buermeyer sehen darin ein großes Manko des verabredeten Kompromisses, da einzelne Kollegen weiter von einer Störerhaftung ausgehen könnten.

Die beschränkte Haftung stehe nicht dem "Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf einer gesetzlichen Grundlage entgegen", erläutert die Koalition diesen Aspekt in ihrem Änderungsantrag. Eine Anordnung müsse "wirksam und verhältnismäßig" und darauf ausgerichtet sein, einen bestimmten Rechtsverstoß abzustellen oder zu verhindern. Allgemeine Überwachungspflichten dürften daraus nicht erwachsen.

Weiter unterstreichen die Regierungsfraktionen, es dürfe gerichtlich nicht verfügt werden, dass der Betroffene den Internetzugang stilllegen, mit einem Passwortschutz oder Verschlüsselung sichern oder sämtliche über den Anschluss laufende Kommunikation auf Rechtsverletzungen hin überprüfen müsste. Ähnliche Pflichten hatte die Bundesregierung anfangs aufstellen wollen.

Thomas Jarzombek, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für die digitale Agenda, sieht Unterlassungsansprüche auch schon mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall "Goldesel" zu Websperren weitgehend ausgeschlossen. Theoretisch könnte es zwar weiter zu Abmahnungen kommen, erklärte er gegenüber heise online. Praktisch werde dies bei WLAN-Hotspots aber nicht passieren angesichts der hohen Anforderungen. So könnten allenfalls richterlich Webseiten blockiert werden, nachdem ein Rechteinhaber mit Hilfe von Strafverfolgern selbst versucht habe, das Angebot lahmzulegen.

Eine klarere Formulierung könne die Koalition nicht in den Gesetzestext hineinschreiben, da dies "nicht europarechtskonform" wäre, führte Jarzombek aus. Die E-Commerce-Richtlinie, die Haftungsprivilegien für Provider festlege, bleibe schließlich erhalten.

Der überarbeitete Entwurf soll schon am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss und am Donnerstagnachmittag im Plenum verabschiedet werden. Dabei will die Koalition auch den von der Opposition eingebrachten Gesetzesantrag von Ende 2014 ablehnen, der Unterlassungsansprüche prinzipiell ausschließen sollte.

Trotz der verbliebenen Unschärfe wird es sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht nehmen lassen, den avisierten Beschluss am Donnerstagabend auf der CDU Media Night im Konrad-Adenauer-Haus zu feiern. Schließlich hatte sie Schwarz-Rot Anfang Mai Dampf gemacht und Schwung in die verstockten Verhandlungen gebracht. Vertreter ihrer Partei hatten vorab bereits verdeutlicht, dass das leidige Thema bis zu diesem Termin endlich vom Tisch sein müsse.

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(anw)