Klage gegen Adblock Plus: Teilerfolg für Springer, Niederlage für Eyeo bei "Acceptable Ads"

Das Oberlandesgericht Köln hält das Blockieren von Werbung zwar für legal, nicht aber das "Acceptable Ads"-Programm der Kölner Firma Eyeo. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Werbung, Adblocker, Plakat, Online-Werbung

(Bild: Viktors Kozers<br>)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Im Streit um den Werbeblocker Adblock Plus hat der Verlagskonzern Axel Springer einen Sieg gegen die Kölner Firma Adblock Plus erzielt. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Acceptable Ads-Programm, mit dem sich Eyeo finanziert, eine "unzulässige aggressive Praktik" nach dem Wettbewerbsrecht darstellt.

Adblock Plus ist der derzeit am weitesten verbreitete Adblocker und ist laut Hersteller Eyeo weltweit auf 100 Millionen Geräten installiert. Die Entwicklung des Programms wird derzeit aus der Acceptable-Ads-Initiative finanziert, bei der Werbetreibende so genannte nicht nervende Werbung in einer separaten Whitelist freischalten lassen können, dafür aber einen Teil der erwirtschafteten Umsätze an Eyeo abgeben müssen. Gegen diese Praxis gehen inzwischen sechs Medienhäuser gerichtlich vor. Sie hatten vor den Landgerichten in Hamburg, München und Köln bisher Niederlagen einstecken müssen.

Die Kläger argumentieren unter anderem, dass Anzeigen originär zu den journalistischen Angeboten gehören und dass eine Blockade dieser zur Finanzierung wichtigen Inhalte gegen Wettbewerbsrecht, und letztlich auch gegen die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit verstoße.

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ist der Argumentation der Anwälte Axel Springers nur teilweise gefolgt. Er hält die Blockade der Werbung als solche nicht für wettbewerbswidrig, da Eyeo nicht gezielt auf die Angebote von Axel Springer einwirkt und die Nutzer selbst entscheiden, einen Adblocker zu installieren. Zudem hatte der Konzern selbst bewiesen, dass er Maßnahmen gegen die Nutzer von Adblockern ergreifen kann.

Unzulässig ist nach Auffassung der Richter hingegen das gewählte Bezahlmodell der "Acceptable Ads": Eyeo befinde sich aufgrund der starken Verbreitung seiner Programme in einer Machtposition. Als "Gatekeeper" habe die Beklagte durch die Kombination aus "Blacklist" und "Whitelist" eine so starke Kontrolle über den Zugang zu Werbefinanzierungsmöglichkeiten, dass werbewillige Unternehmen in eine Blockadesituation gerieten, aus der diese sich freikaufen müssten. Eyeo hatte dagegen argumentiert, dass die Aufnahme für die Werbeunternehmen selbst kostenfrei sei. Dennoch sieht das Oberlandesgericht in dem Geschäftsmodell eine "unzulässige aggressive Praktik" im Sinne des Paragraphen 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Eyeo sieht sich dennoch durch das Urteil bestätigt. So habe das Gericht den Hauptantrag der Kläger abgelehnt, mit dem Axel Springer den Vertriebsstopp von Adblock Plus und die Pflege der von vielen Adblockern verwendeten Blacklist "Easylist" erreichen wollte. Dass Axel Springer in Sachen Whitelist gewonnen habe, bezeichnete die Public-Affairs-Managerin Eyeos Laura Dornheim als "Trostpreis".

Eyeo werde die Software gemäß den Vorgaben des Gerichts anpassen und es Axel Springer freistellen, kostenlos am Acceptable Ads Programm teilzunehmen. Allerdings will Eyeo nur Werbung freischalten, die den Kriterien der Acceptable Ads entsprechen, die zum Beispiel Bewegtbildwerbung und Pre-Roll-Werbung vor Videos untersagen. Parallel will Eyeo Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Springer sieht sich jedoch ebenfalls als Sieger. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer erklärt in einem Statement: "Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht Köln das konkrete Geschäftsmodell 'AdblockPlus' jetzt verboten hat." Dies sei ein illegale Eingriffe Dritter in verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Produktgestaltung. Diesen Standpunkt werden man auch vor dem Bundesgerichtshof vertreten. (jk)