#OpLastResort: Auslieferungsverfahren gegen Hacker Lauri Love hat begonnen

Der britische Hacker, dem US-Behörden die Beteiligung an der Anonymous-Aktion #OpLastResort vorwerfen, steht wieder vor Gericht. Bei der Anhörung in London sagten prominente Experten aus.

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#OpLastResort: Auslieferungsverfahren gegen Hacker Lauri Love hat begonnen

Hacker Lauri Love ist von der Auslieferung an die USA bedroht.

(Bild: Courage Foundation)

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Im Auslieferungsverfahren gegen den Hacker und Aktivisten Lauri Love hat ein Gericht in London am Mittwoch und Donnerstag Zeugen der Verteidigung angehört. Gegen Love liegen zwei Auslieferungsanträge der US-Behörden vor, die ihm Computervergehen vorwerfen und bereits Anklage erhoben haben. Love soll sich an der Anonymous-Operation Last Resort beteiligt haben, mit der die Aktivisten den Tod von Aaron Swartz rächen wollten.

Love, bei dem das Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde, wehrt sich gegen die Auslieferung. Bei der Anhörung kamen seine Eltern und Unterstützer zu Wort, aber auch der Autismus-Experte Simon Baron-Cohen und weitere Experten. Nach der Anhörung wurde das Verfahren auf einen späteren Termin vertagt. Dann sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre abschließenden Plädoyers halten.

Im Zuge der Ermittlungen zur #OpLastResort war Love, der die britische und die finnische Staatsbürgerschaft besitzt, im Oktober 2013 im Haus seiner Eltern verhaftet worden. Die britischen Behörden beschlagnahmten dabei verschlüsselte Computer und Festplatten. Versuche der Behörden, Love zur Herausgabe der Passwörter zu zwingen, scheiterten bisher. In Großbritannien wurde zudem keine Anklage gegen den Hacker erhoben.

Das Auslieferungsverfahren gilt als erster Test für neue Regeln, die eine zu schnelle Auslieferung von britischen Staatsbürgern verhindern sollen. Nachdem die Auslieferung des ebenfalls mit Asperger diagnostizierten Schotten Gary McKinnon im Herbst 2012 erst in letzter Minute durch ein Veto von Innenministerin Theresa May verhindert worden war, wurden neue Schranken im Auslieferungsrecht eingezogen.

Vergehen von Briten, die in Großbritannien begangen wurden, sollen dann auch vor der britischen Justiz verhandelt werden, wenn nicht wesentliche Gründe dagegen sprechen. Kritiker befürchten, dass die britischen Gerichte sich viel mit den neuen Schrankenregeln beschäftigen werden, die Anzahl der Auslieferungen damit aber kaum eingedämmt werden dürfte. (vbr)