Bundesbehörden sollen elektronische Rechnungen annehmen

Firmen könnten nach dem Willen der Bundesregierung Einrichtungen der Bundesverwaltung künftig Rechnungen in elektronischer Form schicken. 11 Millionen Euro soll die Wirtschaft einsparen, die Kosten für den Bund sind aber auch hoch.

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Bundesbehörden sollen elektronische Rechnungen annehmen

(Bild: c't)

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Rechnungen an Behörden der Bundesverwaltung müssen künftig nicht mehr auf Papier gedruckt, kuvertiert, frankiert und per Post verschickt werden. Laut dem Entwurf für ein "E-Rechnungsgesetz", den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat, sollen Unternehmen ihre Leistungen künftig digital veranschlagen können.

Die genauen Anforderungen an E-Rechnungen will die Bundesregierung in einer separaten Rechtsverordnung festlegen. Bislang ist also unklar, ob dafür digitale Signaturen erforderlich sein könnten. Der Wirtschaft prognostiziert das Kabinett ein Einsparvolumen von bis zu 11 Millionen Euro jährlich. Mit gut 10,5 Millionen Euro beziffert der Entwurf aber auch die Kosten für eine zentrale IT-Plattform für den elektronischen Rechnungseingang. Die laufenden Betriebskosten dafür beträgen rund 1,13 Millionen Euro.

Die Regeln, die noch durch den Bundestag müssen, sollen vom 27. November 2018 an für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft treten, für alle übrigen Behörden ein Jahr später. Kommunal- und Länderverwaltungen bleiben zunächst außen vor, für sie müssen auf Landesebene eigene gesetzliche Vorgaben geschaffen werden. (anw)