Verfassungsrechtler: BND-Datenabgriffe an Netzknoten sind hochgradig illegal

Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bewertet die BND-Praxis, an Internetknoten wie dem De-Cix ganze Leitungen anzuzapfen, als "insgesamt rechtswidrig". Unzulässig sei der Einsatz von NSA-Selektoren.

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Verfassungsrechtler: BND-Datenabgriffe an Netzknoten sind hochgradig illegal

(Bild: De-Cix/BND/ Montage: heise online)

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Der renommierte Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier hat seine Kritik an der strategischen Telekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND), bei der der Auslandsgeheimdienst mit einer Art Datenstaubsauger an den Netzverkehr herangeht, deutlich verschärft. In einem jetzt in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlichten Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass einschlägige BND-Zugriffe auf Datenaustauschpunkte wie den De-Cix in Frankfurt "insgesamt rechtswidrig" sind.

Wenn die Agenten an einem Internetknoten im großen Stil Datenpakete ausleiteten, könne schon "sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht nicht sichergestellt werden", dass die Voraussetzungen für einen derartigen massiven Eingriff ins Telekommunikationsgeheimnis etwa nach dem G10-Gesetz gewahrt blieben, führt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts in seiner Analyse für die De-Cix-Betreibergesellschaft aus. Zudem würden auch die verfassungsrechtlichen Hürden dafür "missachtet" beziehungsweise "überschritten".

So gebe es für die umstrittenen BND-Aktivitäten, die der Auslandsgeheimdienst zwischen 2004 und 2008 an einem Internetknoten der Deutschen Telekom im Rahmen der zusammen mit der NSA betriebenen Operation Eikonal testete, keine "normenklare und bereichsspezifischen Ermächtigungsgrundlage", erläutert Papier. Zudem unterbleibe "der absolute Schutz des Menschenwürdekerns", den Artikel 10 Grundgesetz erforderlich mache. Auch der Grundsatz, dass Eingriffe in Grundrechte verhältnismäßig sein müssten, werde nicht beachtet.

Eine Überwachung der Telekommunikation zu Zwecken der Auslandsaufklärung ohne jede Voraussetzung und Begrenzung könne generell verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, unterstreicht das CSU-Mitglied. Das ganze "strategische" Konstrukt passe nicht mehr auf die Internetkommunikation, da die herangezogenen Leitungskapazitäten dabei kaum mehr im Einklang mit den Vorgaben aus Karlsruhe begrenzt werden könnten. Auch falle eine Unterscheidung zwischen in- und ausländischem Verkehr schwer. Allgemein sei auch die Kommunikation im Ausland zwischen Ausländern grundrechtsgeschützt.

Papier spricht dem BND ferner die Befugnis ab, abgefischte Daten "umfassend oder eventuell sogar automatisiert" an Partner wie die NSA weiterzugeben. Soweit ausländische Geheimdienste der deutschen Spionagebehörde Selektorenlisten bereitstellten und diese im Weiteren damit gewonnene Informationen an die Gehilfen weiterreichten, sei dies "sehr problematisch". Ein solcher Einsatz von Suchmerkmalen sei auf jeden Fall "nicht zulässig", wenn die erlangten Ergebnisse nicht vor einem Transfer auf Basis des hiesigen Rechts bewertet würden. Eine solche Einzelfallprüfung führt der BND nicht durch, was schon die Datenschutzbeauftragte der Behörde monierte.

Der Jurist fordert den Gesetzgeber auf, die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes neu zu regeln und dabei "den umfassenden personellen und räumlichen Geltungsbereich" von Artikel 10 zu beachten. Die bisherigen einschlägigen Normen im G10-Gesetz fänden "in der Verfassung keine Grundlage". Der Reformentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, geht laut Papier nicht weit genug. Es genüge nicht darauf zu bauen, dass derzeit "begrenzte personelle und sachliche Kapazitäten" die BND-Spionage praktisch einschränkten. Die De-Cix-Betreibergesellschaft hat gegen die Zugriffe vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. (rop)